»Diese Entscheidung ist lange überfällig«, betont Lena Falkenhagen, Bundesvorsitzende des VS. »Leider gilt die Regelung des Finanzministeriums nur für „jede angeordnete Lockdown-Woche“. Schriftstellerinnen, Schriftsteller und andere Soloselbständige besonders der Kreativwirtschaft sind aber auch vor und nach dem Lockdown in einer Zeit der andauernden Kontaktbeschränkungen nicht in der Lage, eigentätig ihr Auskommen zu verdienen.«
Dank der Änderung vom 29. Oktober 2020 können Soloselbständige
75 Prozent des Vorjahresmonats als Hilfe erhalten – oder wählen, als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen. »Das geht in die richtige Richtung einer sinnvollen Veranlagung. Die Hilfen müssen aber auch nach den jetzt beschlossenen Lockdown-Wochen weitergeführt werden. Die Kulturbranchen waren auch davor faktisch im Lockdown und werden es voraussichtlich danach sein. Veranstaltungen werden zum Schutz der Gesellschaft beschränkt. Mit den Folgen dürfen die Kulturschaffenden nicht weiter allein gelassen werden«, sagt Falkenhagen.
Im achten Pandemie-Monat muss es endlich eine zuverlässige Unterstützung für Schriftstellerinnen, Schriftsteller und andere Soloselbständigen in der Kreativwirtschaft geben. »Die Zeit der Lotterien mit Landesmitteln und Hilfen über Veranstaltungen Dritter muss vorbei sein«, sagt Falkenhagen. »In einer Zeit mit erneuten Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung sind die indirekten Förderungen noch weniger zeitgemäß als zuvor«.
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