Die große Insolvenzwelle wurde über den Sommer abgewendet. Seit Oktober gilt bei Zahlungsunfähigkeit allerdings wieder die übliche Frist für die Anmeldung der Insolvenz. Wie steht es um die aktuelle Lage und was sind plausible Prognosen für das vierte Quartal?
Um diesen und weiteren Fragen auf den Grund zu gehen, hat DUB Insolvenz-Experten vom 1. bis zum 6.10.2020 um eine Einschätzung der Lage gebeten. Die Antworten zeigen: Die Meinungen sind im Hinblick auf aktuelle Maßnahmen gespalten und auf zukünftige Entwicklung ehr pessimistisch gestimmt.
Insolvenzzunahme für das vierte Quartal erwartet
Auf die Frage, ob eine Zunahme der Insolvenzanmeldung für das vierte Quartal 2020 zu erwarten wäre, antworteten rund 80% der Befragten, dass sie mit einer Steigerung zum Vorjahr rechnen. 30% gehen davon aus, dass die Steigerung über 20% oder auch über 30% liegen wird.
„Die Zuschüsse und Förderungen haben die notwendige und regelmäßig in Form von Insolvenzen eintretende Marktbereinigung verschoben und damit teilweise falsche Eindrücke bei den Unternehmern vermittelt, dahingehend, dass die eigene Verantwortung für das Unternehmen nur noch nachrangig wäre“, meint Dr. Franc Zimmermann von Mönning Feser Partner.
Der Lockdown habe in zahlreichen Unternehmen zu desaströsen Umsatzausfällen geführt und „nach Beendigung der Aussetzung der Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit wird eine Vielzahl von Unternehmen den Insolvenzantrag stellen, teilweise auch nachholen. Es ist damit zu rechnen, dass dies aber nicht in einer großen Welle, sondern eher kontinuierlich erfolgen wird. Hierbei wird es natürlich branchenspezifische Unterschiede geben,“ schätzt Marcello Di Stefano von Reinhardt & Kollegen die weitere Entwicklung ein.
Von der Krise in die Krise?
Doch nicht alle Unternehmen sind laut den Experten gleichermaßen von den Auswirkungen betroffen. Entscheidend scheint auch die Unternehmensgröße zu sein. So erwarten 63%, dass vor allem sehr kleinen Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern besonders stark von einem signifikanten Anstieg der Insolvenzanmeldungen in Q4 betroffen sein werden. Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern schätzen 65 % als immerhin noch stark betroffen ein, was verdeutlicht, dass besonders kleine und mittlere Unternehmen von Insolvenzanmeldungen betroffen sein werden.
Branchen – Welche sind betroffen und welche nicht?
Bei den Einschätzungen der von der Krise und Insolvenzen betroffenen Branchen gibt es wenig Überraschungen. Demnach sehen rund 89% die Reisebranche, 78% die Gastronomie und rund 62% die Automobilbranche inklusive Zulieferer sowie die Veranstaltungsbranche als besonders betroffen.
Als kaum betroffen schätzen die Experten mit jeweils deutlich über 70 bis 80% Branchen wie IT/Medien, das Handwerk und die Baubranche ein.
Wiedereinsetzung der Antragspflicht verfrüht oder überfällig?
Das Wiedereinsetzen der Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit finden rund 96% der befragten sinnvoll. Ob dies auch für überschuldete Unternehmen hätte geschehen sollen, spaltet die Befragten. Eine knappe Mehrheit, 52%, denkt, dass dies der falsche Schritt ist, wohingegen 48% diese Entscheidung begrüßen.
Die gesamten Umfrageergebnisse finden Sie in hier:
Zu den Ergebnissen
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