- Die Verbraucherzentrale kritisiert geplanten branchenweiten Datenpool als Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Wettbewerbsrecht
- Am 2. November sind die Pläne Thema im zuständigen Arbeitskreis der Landesdatenschutzbeauftragten
- Die Landesdatenschutzbeauftragten sind nun am Zug und müssen dem einen Riegel vorschieben
Medienberichten zufolge planen die beiden Auskunfteien Schufa und CRIF Bürgel, künftig Daten von Strom- und Gaskunden in einer zentralen Datenbank zu speichern (E-Pool) und Energieanbietern zur Verfügung zu stellen. Wechselwillige Kunden könnten es dann schwer haben, einen neuen Anbieter zu finden. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale verstößt dieses Ansinnen außerdem gegen die Datenschutzgrundverordnung. Nun sind die Landesdatenschutzbeauftragten gefordert, dem einen Riegel vorzuschieben.
„Für eine solche Datensammlung fehlt nicht nur die rechtliche Grundlage, es besteht auch keine wirtschaftliche Rechtfertigung“, bewertet Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen die Pläne der beiden Auskunfteien. Stromkunden zahlen in laufenden Verträgen in der Regel monatliche Abschläge. Energieunternehmen gehen keine Kreditrisiken ein. Vor diesem Hintergrund gibt es schlichtweg keine Notwendigkeit, Daten vertragstreuer Kunden zu sammeln und auszuwerten. Eine solche Sammlung wäre zudem auch mit der Datenschutzgrundverordnung nicht vereinbar. Diese sieht vor, dass Daten nur bei einem berechtigten Interesse gesammelt werden dürfen. „Das Sammeln und Auswerten von Daten vertragstreuer Kunden entbehrt jeglicher Rechtfertigung“, so Wendt weiter. Die Verbraucherzentrale Hessen fordert den Hessischen Beauftragten für Datenschutz auf, sich in Hessen und im Kreis der Landesdatenschutzbeauftragten gegen diese Pläne zu stellen.
Die geplante Datenbank konterkariert außerdem die den Verbraucherinnen und Verbrauchern zustehende und rechtlich festgeschriebene Wechselmöglichkeit. Kunden, die mit Neukundenboni umworben und von Wechselangeboten Gebrauch machen, müssen künftig damit rechnen, dafür abgestraft zu werden. „Mit einer solchen Datenbank können wechselwillige Kunden identifiziert und abgelehnt werden. Es ist entlarvend, dass einerseits um Neukunden mit lukrativen Angeboten gebuhlt wird, diese andererseits abgestraft werden sollen, wenn Sie von diesen Angeboten Gebrauch machen“, kritisiert Wendt. Bereits jetzt kommt es bei der Verbraucherzentrale Hessen immer wieder zu Beschwerden von Verbrauchern, deren Wechsel ohne Angabe von Gründen abgelehnt wurde. Auskunfteien und Energieanbieter dürfen damit nicht durchkommen.
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