Bilanz Maskenkontrolltag: Insgesamt wurden 126 Bußgeldverfahren eingeleitet

Bei gemeinsamen Schwerpunktkontrollen an den Bahnhöfen Düren und Horrem haben die Ordnungsämter, DB Sicherheit und die Bundespolizei gestern eine Vielzahl von Verstößen gegen die Maskenpflicht festgestellt. Von den zuständigen Ordnungsämtern werden jetzt entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet.

In Düren erstellten die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes 124 Anzeigen. Vier Personen verhielten sich renitent und respektlos. Zudem wurde ein Hausverbot ausgesprochen und es kam zu einer Anzeige wegen unerlaubten Aufenthaltsstatus und dem Verdacht des Mitführens von Diebesgut.

In Horrem wurden von den Ordnungsamtsmitarbeitern der Stadt Kerpen 823 Personen angesprochen, da sie keine Maske anhatten oder diese falsch trugen. Bußgeldverfahren wurden lediglich gegen zwei Busfahrer eingeleitet, da diese trotz Aufforderung beziehungsweise wiederholt gegen die Maskenpflicht verstoßen haben.

Die Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht fanden zwischen 14 und 18 Uhr statt. Die gemeinsame Aktion von Ordnungs- und Sicherheitskräften wurde koordiniert vom Nahverkehr Rheinland (NVR), dem Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Diesmal stand die Einhaltung der Maskenpflicht auf den Bahnsteigen im Vordergrund, da die Erfahrung der vergangenen Wochen gezeigt hat, dass sich die Fahrgäste in den Zügen sehr konsequent an das Tragen der Mund-Nase-Bedeckungen halten. Auf den Bahnsteigen und in den Bahnhöfen werden die Masken jedoch von vielen Personen nicht getragen. Durch den Aktionstag sollte klargestellt und den Fahrgästen ins Bewusstsein gerufen werden, dass die Tragepflicht dort genauso besteht wie in den Zügen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Nahverkehr Rheinland GmbH
Glockengasse 37 – 39
50667 Köln
Telefon: +49 (221) 20808-0
Telefax: +49 (221) 20808-40
http://www.nvr.de

Ansprechpartner:
Benjamin Jeschor
Stellvertretender Pressesprecher
Telefon: +49 (221) 20808-471
Fax: +49 (221) 20808-8471
E-Mail: benjamin.jeschor@nvr.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel