Apothekenstärkungsgesetz: Fachlich und ordnungspolitisch richtige Weichenstellung

Deutschlands Apotheker begrüßen das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG), das gestern vom Bundestag beschlossen wurde und eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung ermöglichen soll. Kernelemente des Gesetzes sind die Wiederherstellung der bundesweiten Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel über das Sozialgesetzbuch, die Einführung von neuen pharmazeutischen Dienstleistungen für gesetzlich krankenversicherte Patienten und die dauerhafte Bezuschussung des Botendienstes der Apotheken vor Ort.

„Mit dem Apothekenstärkungsgesetz bekommen die Apotheken einen klareren ordnungspolitischen Rahmen und können wieder mit mehr Zuversicht nach vorne schauen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Angesichts rückläufiger Apothekenzahlen brauchen gerade junge Apotheker eine Perspektive, wie sie ihre Patienten in zehn oder zwanzig Jahren versorgen können. Dazu trägt das Gesetz bei.“

Schmidt weiter: „Vier Jahre haben wir für dieses Gesetz gekämpft. Endlich ist die Hängepartie beendet. Für die Gesetzliche Krankenversicherung gilt nun wieder eine Preisbindung bei rezeptpflichtigen Medikamenten, auch im grenzüberschreitenden Versandhandel. Der Wermutstropfen ist, dass diese Regelung nicht bei Privatpatienten greift. Trotzdem hilft sie dabei, eine flächendeckende Arzneimittelversorgung für die Patienten zu sichern.“

Positiv äußert sich Schmidt auch zu neuen Leistungen: „Mit pharmazeutischen Dienstleistungen wie der Medikationsanalyse können wir Versorgungsdefizite beheben, die Arzneimitteltherapie der Patienten sicherer machen und mit Blick auf vermeidbare Klinikeinweisungen wahrscheinlich sogar Kosten im System einsparen. Die Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Ausgestaltung der Leistungen werden trotzdem schwierig werden.“

Das VOASG regelt auch die dauerhafte Bezuschussung des Botendienstes der Apotheken. Schmidt sieht das Ergebnis verhalten positiv: “Es ist gut, dass diese Versorgungsleistung endlich vergütet wird. Mit 2,50 Euro pro Fahrt bleibt der Botendienst aber auch in Zukunft wirtschaftlich defizitär.“

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