VDAB begrüßt die Verlängerung des Rettungsschirms für die Pflege

Die gestern von der Bundesregierung im Kabinett verabschiedeten Änderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes sehen die Verlängerung des Rettungsschirms für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste bis 31. Dezember 2020 vor. Der VDAB begrüßt die fortgeführte Absicherung.

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer:
„Die weitere wirtschaftliche Absicherung für professionelle Pflegeunternehmen in Zeiten der Coronakrise ist eine gute und wichtige Maßnahme. Die Herausforderungen der pflegerischen Versorgung für Einrichtungen und Dienste sind nach wie vor hoch und da ist es ein wertvolles Signal, wenn die Sorge um den wirtschaftlichen Fortbestand durch Einnahmeausfälle oder finanzielle Mehrbelastungen abgemildert wird.

Die Verlängerung der gesetzlichen Garantie, dass alle cornabedingten Mehrbelastungen und Einnahmeausfälle zeitnah ausgeglichen werden können, hält den Einrichtungen und Diensten weiter den Rücken frei, da insbesondere mit Blick auf den Herbst und Winter neue Herausforderungen im pflegerischen Betrieb entstehen, die bewältigt werden müssen. Damit können sich die Unternehmen auch künftig auf die Versorgung konzentrieren, sodass jeder, der professionelle Pflege braucht, diese auch weiterhin bekommen kann.“

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.
Im Teelbruch 132
45219 Essen
Telefon: +49 (2054) 9578-0
Telefax: +49 (2054) 9578-40
http://www.vdab.de/home/

Ansprechpartner:
Jens Ofiera
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 20059079-17
E-Mail: jens.ofiera@vdab.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel