Zum Schutz von Mitarbeitenden und Fahrgästen können nur mobilitätseingeschränkte Fahrgäste begleitet werden, die eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Personen, die von der Tragepflicht befreit sind, können leider nicht begleitet werden. Jede Person, die den Fahrgastbegleitservice nutzt, muss einen Begleitzettel unterschreiben.
Da die überwiegende Anzahl der Fahrgastbegleitenden diese Tätigkeit aufgrund der Pandemie auf freiwilliger Basis ausübt, kann die ÜSTRA momentan nur mit einer geringeren Personalstärke planen als üblich. Sie bittet daher um Verständnis, dass es durch diese Situation zu Engpässen kommen kann und unter Umständen nicht alle Begleit-Wünsche erfüllt werden können.
Ansonsten gelten die gleichen Nutzungsbedingungen wie vor der Einstellung des Service im März dieses Jahres.
Seit August 2006 sind in den Stadtbahnen der ÜSTRA Fahrgastbegleitende unterwegs. Sie helfen mobilitätseingeschränkten Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen, bei der Benutzung von Aufzügen und melden Störungen – Fahrscheine verkaufen und kontrollieren sie jedoch nicht. Auf Wunsch bringt der Begleitservice Fahrgäste auch zu ihrem Ziel, wenn es im Bereich von etwa 500 Meter um die Haltestelle liegt oder holen diese im 500 Meter-Bereich zur Haltestelle von der Haustür ab.
So geht es: Der Begleitservice kann von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 19:00 Uhr in Anspruch genommen werden. Fahrgäste müssen ihren Wunsch spätestens drei bis vier Tage vorher (montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr) telefonisch unter der Nummer +49 511 1668 2693 anmelden.
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG
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Telefon: +49 (511) 1668-0
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