Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Christoph Unger, betont: „Die Warnung ist ein enorm wichtiger Aspekt des Bevölkerungsschutzes. Mit dem ersten bundesweiten Warntag wollen wir einerseits die Warnverfahren auf Herz und Nieren testen und gehen bewusst an die Belastungsgrenze der Systeme. Andererseits wollen wir die Bürgerinnen und Bürger über die Warnung informieren. Denn eine Warnung ist erst dann effektiv, wenn die Empfängerin oder der Empfänger die Signale richtig einordnen und empfehlungsgemäß handeln kann. Menschen greifen in Krisensituationen vor allem auf Bekanntes und bereits Erlerntes zurück – und genau dieses Wissen wollen wir ausbauen. Wir werden die Ergebnisse des Warntags sorgfältig bewerten und die Erkenntnisse in die weitere Arbeit einfließen lassen. Der Auftrag zur Warnung der Bevölkerung heißt, möglichst viele Betroffene über verschiedene Warnkanäle zu erreichen.“
Die Wichtigkeit und Aktualität des Themas Warnung zeigt sich auch durch die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in diesem Jahr. Zur Warnung und Information der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen die verfügbaren Kommunikationskanäle. So werden beispielsweise über das vom BBK betriebene Modulare Warnsystem (MoWaS) und die Warn-App NINA Warnungen und Informationen der zuständigen Behörden, wie der Gesundheitsministerien des Bundes und der Länder, bereitgestellt.
Nach Beschluss der Innenministerkonferenz wird der bundesweite Warntag ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden. Er soll – ebenso wie die bereits auf Landesebene durchgeführten Warntage – dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen und damit deren Selbstschutzfertigkeiten zu erhöhen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich die Bedeutung der Warnsignale bewusster machen und wissen, was sie nach einer Warnung tun können. Das BBK und die Innenministerien der Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände gemeinsam vor und führen diesen auch gemeinsam durch.
Weitere Informationen finden Sie unter:
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