Musterklage gegen Sparkasse Meißen

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat heute Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Dresden eingereicht. Erneut geht es um die Zinsen aus den Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“, die aus Sicht der Verbraucherschützer über viele Jahre zum Nachteil der Sparenden angepasst wurden. Die Klage richtet sich gegen die Sparkasse Meißen, so dass die Kund*innen gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Sachsen um ihr Geld und ihr Recht kämpfen können. Durch lange Vertragslaufzeiten dreht es sich bei den Zinsansprüchen zumeist nicht um kleine Beträge. Im Durchschnitt wurden aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen pro Sparvertrag 4.700 Euro zu wenig gezahlt.

„Für Betroffene tickt die Uhr, denn zum Jahresende droht die Verjährung der Ansprüche“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „Durch die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage wird einerseits die Verjährung gehemmt und andererseits mit geringem Aufwand die Chance beträchtlich erhöht, das Geld noch zu bekommen“, so Eichhorst weiter.

Für die Beteiligung an der Klage gibt es für Interessierte verschiedene Möglichkeiten. Die Eintragung in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz ist kostenfrei und ab Eröffnung in etwa vier Wochen für alle selbstständig möglich. „Weil die Eintragung rechtssicher sein sollte und nicht ganz unkompliziert ist, bietet die Verbraucherzentrale Sachsen zum Preis von 38,99 Euro die Eintragung ins Register an. Das kann mit einer Vollmacht auch ab sofort beauftragt werden“, erklärt Karolin Reiber, Verbraucherschützerin in Meißen das Angebot. Termine können jeder Zeit online unter verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden oder telefonisch unter 0341 – 696 2929 vereinbart werden.

Um möglichst viele Menschen aus dem Einzugsgebiet der Sparkasse zu erreichen, bietet die Verbraucherzentrale Informationsveranstaltungen nicht nur in Meißen, sondern auch in anderen Orten an. So zum Beispiel zwei Mal im Monat in Riesa und Großenhain. Die genauen Daten sind online einsehbar.

Es ist die fünfte Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen. Zuvor hatte sie bereits Klagen gegen die Sparkassen Leipzig, Erzgebirge, Zwickau und Vogtland einigereicht. Die ersten Urteile des Oberlandesgerichtes fielen zum großen Teil verbraucherfreundlich aus, werden aber in der nächsten Instanz am Bundesgerichtshof erst 2021 zu einem Ergebnis führen.

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