Vorher informieren: Idealerweise informiert man sich im Vorfeld über typische Schwächen des Wunschmodells. Im Netz finden sich zu jedem Auto Kaufberatungen, auf Autoportalen und auch bei Autoclubs. Mit dem hier erworbenen Wissen lässt sich vor Ort gezielt nach Schwachstellen suchen.
Besichtigung: Autokäufer sollten niemals allein zur Besichtigung gehen. Der Begleiter kann auch dann, wenn er kein Autofachmann ist, als kritischer Beobachter aufpassen. Während der Verkäufer das Auto bestmöglich präsentiert, kann der Begleiter kritische Fragen stellen und zweimal hinschauen, um Mängel aufzudecken. Und er kann den potentiellen Käufer vor zu viel Euphorie schützen. Und: Autokäufer sollten sich keinesfalls drängen lassen. Eine Prüfung braucht Zeit. Und eine Probefahrt.
Schnäppchen: Extreme Schnäppchen sind meist keine und haben einen Haken. Bei Billigangeboten sollten Interessenten also misstrauisch werden und nachfragen. Oft steckt ein Betrugsversuch dahinter, etwa ein verschwiegener Unfallschaden, hohe Halterzahl, ein manipulierter Tacho oder im schlimmsten Fall ein Auto, das es gar nicht gibt.
Fahrzeugcheck: Prüfen sollten Sie unbedingt den allgemeinen Zustand, auch von Windschutzscheibe und Scheinwerfergläsern. Sind diese mit Steinschlägen überzogen, deutet das auf eine hohe Laufleistung hin. Auf Unfallschäden lassen unterschiedliche Spaltmaße und Lackqualitäten schließen. Passt die Kilometeranzeige des Tachos zum Fahrzeugzustand? Ist das Wartungsheft vorhanden und ausgefüllt? Bei vielen jungen Gebrauchten lässt sich im Fahrzeugmenü überprüfen, ob ein Service ansteht. Hierbei zeigt sich auch, wie alt die Navi-Software ist. Ein Check möglichst aller Funktionen sollte selbstverständlich sein.
Probefahrt: Eine Probefahrt ist ein Muss. Zuvor unbedingt Reifen (Profiltiefe, Schäden?) und Bremsen (Rost und Riefen auf den Scheiben?) checken. Und bei der Probefahrt Radio aus – sonst hört man Fahrwerkspoltern oder den undichten Auspuff nicht.
Kaufvertrag: Lassen Sie alle Zusicherungen schriftlich in den Kaufvertrag aufnehmen. Mündliche Zusagen über Laufleistung, Unfallfreiheit und Reparaturen sind nicht bindend. Auch die Fahrzeugnummer sollten Sie am Fahrzeug überprüfen und in den Kaufvertrag eintragen.
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