„Neben corona-bedingten Erleichterungen muss die Novellierung des EEG vor allem auch dazu genutzt werden, bestehende Rechtsunsicherheiten aus dem EEG 2017 zu beheben“, fordert Christian Seyfert. „Unter anderem die Nutzung von Eigenstrom muss wieder klar geregelt werden, damit langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.“ Aufgrund der Rechtsunsicherheit aus dem EEG 2017 wurden seitens der Übertragungsnetzbetreiber und die Regulierungsbehörden gerichtliche Verfahren eröffnet, die alle Akteure zusätzlich belasten.
Darüber hinaus müssen die Erzeugung und Nutzung von Erneuerbaren Energien durch die Industrie noch stärker wirtschaftlich angereizt werden. „Insbesondere die strombasierte Wasserstofferzeugung muss planbar von der EEG-Umlage entlastet werden, beispielsweise durch den barrierefreien Zugang gemäß Besonderer Ausgleichsregelung“, sagt Christian Seyfert.
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