Anders als für den Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle sei laut Sager eine Verfassungsänderung für die Erhöhung des Bundesanteils an den KdU auf maximal 74 % angezeigt. „Das ist notwendig, damit die Landkreise und kreisfreien Städte diese kommunale Aufgabe auch künftig eigenverantwortlich wahrnehmen können und es nicht zu Bundesauftragsverwaltung kommt. Damit bleibt in diesem Bereich die kommunale Selbstverwaltung vollkommen erhalten und wird nicht beeinträchtigt. Das ist für uns in struktureller Hinsicht besonders bedeutsam.“
Die Corona-Hilfen seien für die Landkreise, Städte und Gemeinden von erheblicher Bedeutung, um weiterhin durch die Krise zu kommen. „Sie werden wirksam dazu beitragen, dass auch in der Pandemie die kommunale Investitionsfähigkeit so gut es geht erhalten bleibt“, sagte der DLT-Präsident zum Schluss.
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