Das Wohngeld ist ein herausragend wichtiges Instrument in Deutschland, um Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen bei der Deckung ihrer Wohnkosten wirksam unter die Arme zu greifen. „Gerade in der krisengeschüttelten Corona-Zeit muss der Staat seine Verantwortung wahrnehmen und die Anträge der Menschen, die einen rechtlichen Anspruch auf Wohngeld haben, sehr zügig bearbeiten und das ihnen zustehende Geld auszahlen“, sagt Gedaschko. Dazu sollten die Wohngeldverfahren bei den zuständigen Stellen in den Ländern sehr schnell digitalisiert werden, um Wartezeiten zu verkürzen. Außerdem müssen diejenigen, die tatsächlich Anspruch auf Wohngeld haben, viel umfassender über die ihnen zustehende Unterstützung aufgeklärt werden. Längst nicht alle anspruchsberechtigten Haushalte in Deutschland beziehen Wohngeld. 2019, im Jahr vor der Corona-Krise, ist die Zahl der Empfänger-Haushalte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sogar um 8 Prozent auf nur etwas mehr als 500.000 gesunken. Vielerorts steigen die Wohnkosten, deshalb müssten eigentlich mehr Menschen Wohngeld erhalten statt weniger. Eine wirksamere Aufklärung über Wohngeld-Ansprüche, beispielsweise direkt durch die Finanzämter, wäre dringend notwendig.
Zudem müssen die Länder deutlich mehr für die Schaffung neuer Sozialwohnungen tun. Die regional sehr unterschiedlichen Anstrengungen reichen bei weitem nicht aus: 2019 wurden mit rund 26.000 Sozialwohnungen 6 Prozent weniger neu gebaut als im Vorjahr und insgesamt nur 32 Prozent des eigentlichen Bedarfs von 80.000 neuen Sozialwohnungen pro Jahr. „Es ist ein Unding, dass der Neubau von Sozialwohnungen zurückgeht, obwohl der zusätzliche Bedarf enorm ist. Die Mittel für die soziale Wohnraumförderung müssen dringend auf bundesweit mindestens 5 Mrd. Euro pro Jahr erhöht werden. Davon müssen Bund und Länder jeweils 2,5 Mrd. Euro kofinanzieren“, so Gedaschko. Die für 2020 und 2021 insgesamt vorgesehenen insgesamt 2 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau reichen absolut nicht aus“, so Gedaschko.
Um den Wohnungsbau anzukurbeln, sollte außerdem die Musterbauordnung so weiterentwickelt werden, dass Potenziale der Digitalisierung genutzt und Verfahren beschleunigt werden können. Die bereits erfolgte Einführung der Typengenehmigung in die Musterbauordnung ist ein positives Beispiel für zukunftsfähige Regelungen, die Länder müssen diese aber nun entsprechend auch in ihre Landesbauordnungen übernehmen. Dann lassen sich zeit-, ressourcen- und kostensparende Verfahren wie das serielle und modulare Bauen weiter vorantreiben.
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