Arbeitsmarkt im August: Kurzarbeit hilft, starrer Weiterbildungszwang nicht

„Kurzarbeit ist ein sehr sinnvolles Überbrückungsinstrument bei vorübergehenden Auftragseinbrüchen, gerade in der Corona-Zeit. Überhaupt keinen Sinn macht es aber, die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen an einen starren Weiterbildungszwang zu knüpfen“, findet Peter Golinski. Laut dem Geschäftsführer Bildung und Arbeitsmarkt der Arbeitgeberverbände NORDMETALL und AGV NORD zeigen die aktuellen Arbeitsmarktzahlen, dass viele Arbeitgeber durch Kurzarbeit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten und damit noch dramatischere Auswirkungen der Corona-Pandemie abwenden können.

„Ab Juli nächsten Jahres sollen aber die Arbeitgeber nur noch dann die vollen Sozialversicherungsbeiträge vom Kurzarbeitergeld erstattet bekommen, wenn die Beschäftigten eine wenigstens 120 Stunden umfassende Weiterbildung machen“, erläutert Peter Golinski. „Wie aber soll das funktionieren, wenn beispielsweise die Arbeitszeit in einem Monat mangels Aufträgen um 30 Prozent reduziert wird, im nächsten Monat aber nur noch 10 Prozent Kurzarbeit nötig sind? Die 120-Stunden-Vorschrift ist in diesem Kontext völlig realitätsfern und kontraproduktiv“, kritisiert der Arbeitgebervertreter und fordert: „Wir brauchen moderne und insbesondere flexible Lösungen bei der Weiterbildung während der Kurzarbeit, so wie sie das Kurzarbeitergeld selbst bietet.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

NORDMETALL Verband der Metall- und Elektro-Industrie e.V.
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefon: +49 (40) 6378-4200
Telefax: +49 (40) 6378-4234
http://www.nordmetall.de

Ansprechpartner:
NORDMETALL-Pressestelle
Telefon: +49 (40) 6378-4236
Fax: +49 (40) 637858-4231
E-Mail: presse@nordmetall.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel