„Ab Juli nächsten Jahres sollen aber die Arbeitgeber nur noch dann die vollen Sozialversicherungsbeiträge vom Kurzarbeitergeld erstattet bekommen, wenn die Beschäftigten eine wenigstens 120 Stunden umfassende Weiterbildung machen“, erläutert Peter Golinski. „Wie aber soll das funktionieren, wenn beispielsweise die Arbeitszeit in einem Monat mangels Aufträgen um 30 Prozent reduziert wird, im nächsten Monat aber nur noch 10 Prozent Kurzarbeit nötig sind? Die 120-Stunden-Vorschrift ist in diesem Kontext völlig realitätsfern und kontraproduktiv“, kritisiert der Arbeitgebervertreter und fordert: „Wir brauchen moderne und insbesondere flexible Lösungen bei der Weiterbildung während der Kurzarbeit, so wie sie das Kurzarbeitergeld selbst bietet.“
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