Reiserückkehrer haben nun seit dem 1. August das Recht, sich nach Rückkehr aus dem Ausland und aus inländischen Risikogebieten auch beim Hausarzt auf das Corona-Virus testen zu lassen. Diese Entscheidung hat das Bundesgesundheitsministerium auf den Weg gebracht. Die Abstriche sollen durch niedergelassene Ärzte und die Abstrich-Center der Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt werden. „Diese Vorgabe ist für mich logisch nicht nachvollziehbar, es handelt sich ja nicht um Patienten, sondern um symptomfreie Personen" meint Michael Buff, ein Hausarzt aus dem Vogelsberg. „Aber um politische Entscheidungen müssen sich Menschen kümmern, die sich mit so etwas auskennen. Neben dem normalen Praxisbetrieb zusätzlich auch noch diese Testungen durchzuführen, stößt an unsere Grenzen und ist teilweise praktisch einfach nicht umsetzbar. Auch besteht für niedergelassene Ärzte keine Verpflichtung, diese Tests anzubieten. Die nächsten Testzentren der KV Hessen befinden sich in Marburg, Gießen und Fulda.“ Diese Problematik ist auch dem Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises bewusst. Gesundheitsdezernent Dr. Jens Mischak teilt die Sorgen der Hausärzte: „Aus diesem Grund wurde mit einem kreiseigenen Testcenter eine praktikable Lösung auf den Weg gebracht. Denn neben den Hausarztpraxen und den Abstrichcentern der KV Hessen, steht Reiserückkehrern auch die Möglichkeit zur Verfügung, sich über das Gesundheitsamt testen zu lassen.“
An wen können sich Reiserückkehrer wenden?
Reiserückkehrer aus dem Ausland und aus deutschen Risikogebieten gemäß Robert-Koch-Institut (RKI), haben Anspruch auf eine Testung. Reiserückkehrer, deren Hausarztpraxis keine Testung durchführt, können sich an das Gesundheitsamt wenden
Für eine Testung über das Gesundheitsamt ist eine telefonische Voranmeldung unter der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes 06641/977-189 nötig. Das Gesundheitsamt beauftragt die Testung in einem Testzentrum oder einer Schwerpunktpraxis.
Wenn sich Reiserückkehrer über niedergelassene Hausärzte testen lassen wollen, müssen sie sich auch dort telefonisch anmelden, bevor die Hausarztpraxis eine Testung durchführt. Ob die eigene Hausarztpraxis Testungen anbietet, können Betroffene dort erfragen
Alle Einreisenden haben Anspruch auf diesen Test, sofern er innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgt. Ein vorheriger Auslandsaufenthalt muss zum Beispiel durch einen Boarding-Pass, ein Ticket oder eine Hotelrechnung nachgewiesen werden.
An wen wenden sich Personen ohne Krankheitssymptome?
Personen ohne Krankheitszeichen, die mit positiv Getesteten einen mindestens 15-minütigen persönlichen Kontakt hatten oder im selben Haushalt leben, können sich über das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises testen lassen. Auch wenn die Corona-Warn-App eine Risikomeldung anzeigt, ist eine Testung über die Behörde möglich. Nach telefonischer Voranmeldung beauftragt das Gesundheitsamt die Testung in einem Testzentrum oder einer Schwerpunktpraxis.
An wen wenden sich Personen mit Krankheitssymptomen?
Personen mit Krankheitszeichen wie beispielsweise starker Erkältung, Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber sowie Geschmacks- und Geruchsverlust können sich nach telefonischer Voranmeldung über niedergelassene Hausärzte testen lassen. Außerdem ist eine Vermittlung über den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 möglich. Dieser vermittelt dann eine entsprechende Testung.
„Sollten die Infektionszahlen wieder steigen, haben wir in Alsfeld die Kapazitäten, um zu reagieren. Dort können umfangreiche Testungen durchgeführt werden“, stellt Dr. Mischak klar.
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