Gesamtmetall fordert die Verlängerung der vollen Sozialaufwandserstattung bis Ende 2021 zum Erhalt von Arbeitsplätzen

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall begrüßt die Ankündigung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, die Regelungen zum Kurzarbeitergeld zu verlängern. „Kurzarbeit ist ein wertvolles Instrument, um einen vorübergehenden Arbeitsausfall zu überbrücken“, betonte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. „Allerdings muss damit die Verlängerung der vollen Sozialaufwandserstattung bis Ende 2021 einhergehen, sonst droht ein massiver Anstieg der Arbeitslosigkeit nicht nur in der Metall- und Elektro-Industrie.“

Die Kurzarbeits-Krisenregelungen hätten bisher in Deutschland eine extreme Zunahme der Arbeitslosigkeit wie in anderen Staaten verhindert. „Würde die Erstattung des Sozialaufwandes nun eingeschränkt, bedeute dies einen gefährlichen Strategiewechsel der Regierung. Denn Kurzarbeit ohne Sozialaufwandserstattung über längere Zeiträume entzieht den Unternehmen zu viel Liquidität. Die Regierung muss wissen: Dann sind Entlassungen vorprogrammiert,“ so Zander weiter.

Die Kosten von Kurzarbeitergeld und Sozialaufwandserstattung seien tragbar. Und noch im Juni habe die Koalition bei Vorstellung des Konjunkturpakets das Versprechen abgegeben, der Bund werde für die Mehrkosten aufkommen. Die Sozialaufwandserstattung sei mit ihren Gesamtkosten logischerweise auch niedriger als das Kurzarbeitergeld selbst: „Wir reden für 2020 und 2021 von jeweils weniger als einem Beitragspunkt.“

Zander begrüßte auch die Aussage des Ministers, Kurzarbeit nicht mit Zwang zur Weiterbildung verknüpfen zu wollen. „Diese Erkenntnis ist richtig, gilt aber für die Industrie genauso wie das vom Bundesminister angeführte Beispiel der Gastronomie“, so Zander weiter. „Die Erfahrung von 2008/2009 zeigt, dass das schlicht nicht funktioniert. Weiterbildung ist längst gelebter Alltag, und Kurzarbeit dient dazu, einen Nachfrageeinbruch zu überbrücken. Wer beides miteinander vermischen will, wird am Ende beide Ziele verfehlen.“

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