Loroch wies darauf hin, dass die EVG sich bereits frühzeitig für eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen eingesetzt habe. „Für uns ist aber auch klar, dass die Aufgabe, die Maskenpflicht umzusetzen und zu kontrollieren, nicht den Beschäftigten an Bord der Züge übergeholfen werden kann. Auch eine Ausweitung des Hausrechts hätte keinen Sinn. Denn die Durchsetzung der Maskenpflicht ist eine hoheitliche Aufgabe und diese kann nur von der Polizei von Bund und Ländern ausgeübt werden.“
Der EVG-Vorstand regte unangekündigte Kontrollen der Bundespolizei an Bord der Züge als ein Mittel an, die Beschäftigten zu unterstützen. „Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter dürfen in dieser derzeit für alle belastenden und anstrengenden Situation nicht alleine gelassen werden.“ Außerdem müsse es eine bundesweit einheitliche Regelung zur Verhängung von Bußgeldern geben. „Auch die Arbeitgeber müssen aber einen Beitrag leisten. Zum Beispiel indem sie Züge doppelbesetzen oder mehr bahn-eigenes Sicherheitspersonal einsetzen.“
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