Antragsberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Hamburg, die Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind oder die inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen und durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die Hilfe kann noch bis zum 31. August 2020 unter www.hamburg.de/neustartpraemie beantragt werden.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Künstlerinnen, Künstler und Kreative sind nach wie vor besonders von den pandemiebedingten Beschränkungen betroffen. Überall ist zu spüren, wie mit hoher Kreativität kulturelles Leben wieder möglich wird und sich teilweise ganz neue, pandemiegerechte Wege sucht. Diese Kreativität und diesen Willen nach kulturellem Arbeiten wollen wir unterstützen. Nach dem Erfolg der Corona-Soforthilfe hat Hamburg daher mit der Neustartprämie ein Instrument aufgelegt, das verstärkt die Wiederaufnahme der künstlerischen und kreativen Tätigkeit ermöglicht. Ich danke allen Kreativen, die sich mit vielfältigen Ideen der neuen Situation stellen und ich danke den Kolleginnen und Kollegen in der Behörde für Kultur und Medien, die dabei helfen und mit viel Engagement das Antragsverfahren der Neustartprämie ermöglicht haben.“
Ergänzende Hilfsangebote laufen weiter (unter anderem das Hilfspaket Kultur, IFB-Förderkredit Kultur Fördermodul Corona, vereinfachter Bezug der Grundsicherung für Selbstständige). Weitere Hilfen sind in Abstimmung mit dem Bund geplant.
Neustartprämie im Überblick
Umfang: 2.000 Euro, einmalig, pauschal und nicht rückzahlbar
Antragszeitraum: Seit Anfang Juli, noch bis 31. August 2020
Antragsberechtigt: Künstlerinnen, Künstler und Kreative mit Wohnsitz in Hamburg, die Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) sind und jene, die inhaltlich die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen.
Antrag: Der Antrag kann unter www.hamburg.de/neustartpraemie beantragt werden. Hier finden sich auch weitere Infos.
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20354 Hamburg
Telefon: +49 (40) 42824-208
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