Dass hierfür in der Vergangenheit viel versäumt und die Lücke durch fehlende Investitionen der Länder immer größer wurde, liegt auf der Hand und wird auch im Gesetzentwurf genauso festgestellt. Der Nachholbedarf ist erheblich. Wie hoch er allerdings tatsächlich ist, hätte für ein strukturiertes Vorgehen bereits dringend ermittelt werden müssen. Das sollte zügig nachgeholt werden, denn es gibt hier erhebliche Unterschiede zwischen den Krankenhäusern, die ja alle digitalisiert werden müssen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene erste Evaluation zum digitalen Reifegrad sollte aus Sicht des VKD nicht erst Mitte 2021 erstmals erfolgen, um Fortschritte zu dokumentieren, sondern bereits den aktuellen Status als Ausgangspunkt ermitteln.
Die Fülle der förderungsfähigen Vorhaben, die im Gesetzentwurf aufgelistet werden und die sicher auch sehr wichtig sind, lassen allerdings leise Zweifel darüber aufkommen, wie viele der vorgesehenen drei Milliarden Euro am Ende tatsächlich in die Digitalisierung fließen werden. Eine Priorisierung bereits im Gesetz erscheint tatsächlich angebracht, auch wenn über die zu fördernden Projekte am Ende natürlich die Länder entscheiden werden. Dass diese die vorgesehene Regelung, 30 Prozent der notwendigen Fördersummen zu übernehmen, umsetzen, hoffen wir nicht nur, sondern werden dies einfordern. Ansonsten würde das Gesetz eines seiner wesentlichen Ziele verfehlen, flächendeckend Vernetzung zu ermöglichen. Die Länder müssen jetzt mitziehen.
Immerhin ist es auch wieder drei Jahre her, seit das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie neun Eckpunkte zur Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft formuliert hat, um hier das Tempo zu erhöhen. Festgestellt wurde außerdem, dass staatliche Förderung und Unterstützung hierbei notwendig seien. Auch das haben wir damals begrüßt, denn es entsprach unseren Praxiserfahrungen. Wir alle haben also längst kein Erkenntnisproblem mehr.
„Die Corona-Pandemie hat uns nochmals drastisch vor Augen geführt, wie wichtig das Thema ist und wie zügig es flächendeckend in Angriff genommen werden muss. Wir sind natürlich froh darüber, dass jetzt auch Bundesmittel eingesetzt werden sollen. Und wir hoffen, dass die Bundesländer ihren Teil ebenfalls leisten werden. Wir sehen den Gesetzentwurf als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, gehen aber davon aus, dass einige der vorgesehenen Regelungen im parlamentarischen Verfahren nochmals auf den Prüfstand gestellt werden“, so das erste Fazit des VKD-Präsidenten.
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