Am 31. Juli wurden die ersten Verfahren vor der Versicherungskammer des Landgerichts München I verhandelt. Die Vorsitzende Richterin, Susanne Laufenberg, nahm zwar eine umfassende Abwägung vor und erklärte, dass eine pauschale Festlegung nicht möglich sei. Zugleich machte sie aber deutlich, dass aus dem gleichen Grund die pauschalen Weigerungen der Betriebsschließungs-Versicherungen, die mit den Versicherungsnehmern vereinbarten Tagessätze zu zahlen, unzulässig sei. Insbesondere lehnte die Richterin zahlreiche Argumente der Versicherer, warum vorgeblich eine Eintrittspflicht nicht bestünde, als wenig überzeugend ab.
„Es kommt somit, wie regelmäßig, auf den Einzelfall an. Entscheidend ist hierbei der exakte Wortlaut der Versicherungsbedingungen“, erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Die Aufgabe besteht daher darin, zu prüfen, ob die Versicherungsbedingungen den Eindruck erwecken, dass nur Betriebsschließungen wegen explizit aufgeführten Krankheitserregern versichert seien, oder ob die Versicherungsbedingungen eher allgemein auf das Infektionsschutzgesetz verweisen.“
„Das Gericht bestätigt damit die Rechtsansicht zahlreicher Experten“, erklärt die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, ebenfalls Partnerin der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Wir gehen daher von guten Erfolgsaussichten für die von den Betriebsschließungen betroffenen Betrieben aus und empfehlen, etwaige Vergleichsangebote nicht pauschal anzunehmen, sondern ihre Ansprüche von auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwälten prüfen zu lassen.“
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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