Bundesprogramm greift Ausbildung unter die Arme – Aber: Wenn weg, dann weg!

Pünktlich zum Ausbildungsbeginn am 1. August sind wesentliche Teile des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ gestartet, mit dem die Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Ausbildungsbereitschaft fördert. Doch auch, wenn für dieses Bundesprogramm insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen, rät die Arbeitsagentur Betrieben dringend zu einer raschen Antragstellung, um kein Risiko einzugehen.

Insgesamt umfasst das Bundesprogramm, welches sich ausschließlich an kleine und mittlere Betriebe mit maximal 249 Beschäftigten richtet, folgende Fördermöglichkeiten (nach bestandener Probezeit):

Die sogenannte Ausbildungsprämie können Betriebe beantragen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Dies können sie entweder durch mindestens einen Monat Kurzarbeit oder durch einen Umsatzeinbruch von 60 Prozent nachweisen. Ferner muss das Ausbildungsverhältnis zwischen dem 1. August 2020 und dem 14. Februar 2021 beginnen (gilt auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher geschlossen wurde). Die Förderhöhe beträgt 2.000 Euro, sofern das Ausbildungsniveau im Unternehmen gehalten werden konnte und 3.000 Euro, wenn es sich gegenüber dem Durchschnitt der letzten drei Jahre erhöht hat.

Um die mit 3.000 Euro angesetzte Übernahmeprämie zu beantragen, muss ein Unternehmen einen Auszubildenden aus einem anderen Betrieb, der pandemiebedingt in die Insolvenz gegangen ist, zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2020 übernehmen.

Betriebe, die sich in Kurzarbeit von mindestens 50 Prozent befinden, bei ihrem Auszubildenden jedoch auf Kurzarbeit verzichten, können einen Ausbildungszuschuss in Höhe von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung beantragen.

Betriebe in Hamm, die sich zum Bundesprogramm beraten lassen möchten, erreichen die zuständigen Mitarbeiterinnen Frau Lining und Frau Reinhardt unter 02381/910 -2221 und -2367. Unternehmen im Kreis Unna erreichen Frau Kosanetzky unter 02307/ 915 206.  

Ausführliche Informationen und Antragsunterlagen stehen zur Verfügung unter arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Agentur für Arbeit Hamm
Bismarckstr. 2
59065 Hamm
Telefon: +49 (800) 4555500
Telefax: +49 (2381) 910-2626
http://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdnrw/hamm/Agentur/index.htm

Ansprechpartner:
Cordula Cebulla
Pressesprecherin
Telefon: +49 (2361) 401718
E-Mail: Recklinghausen.PresseMarketing@arbeitsagentur.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel