- Bundeskabinett beschließt Vorhaben zur Ermittlung von Regelbedarfen
- Soziale Teilhabe weiterhin stark erschwert — trotz erstmaliger Übernahme von Kosten für Mobiltelefone
„Wir sind mit der Berechnung der Regelsätze nicht einverstanden, weil eine soziokulturelle Existenzsicherung nicht gewährleistet werden kann. Grundsicherungsbeziehende können ihr Recht auf ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe nicht vollumfänglich wahrnehmen“, hebt SoVD-Präsident Adolf Bauer hervor.
„Der Gesetzgeber ignoriert beispielsweise, dass ein Auto für viele Menschen Grundvoraussetzung für soziale Teilnahme ist. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderungen und bei bestehenden Mobilitätseinschränkungen sowie für Betroffene im ländlichen Raum, wo der öffentliche Nahverkehr ausbaufähig ist.“
Zudem werde die gegenwärtige Corona-Krise im Gesetzentwurf „vollkommen ausgeblendet“. Ein finanzieller Ausgleich der Mehrkosten sei nicht vom Gesetzgeber vorgesehen. „Grundsicherungsbeziehende werden in ihrer existenziellen Not in der Krise völlig allein gelassen. Deshalb fordern wir 100 Euro pro Monat mehr für Betroffene. Zudem sind Einmalleistungen für langlebige Gebrauchsgüter wie Waschmaschine oder Kühlschrank überfällig.“
Nach Worten von Adolf Bauer müssen methodische Mängel bei der Berechnung „dringend beseitigt und durch transparente Verfahren ersetzt werden“. „Wir plädieren für ein Statistikmodell ohne normative Streichungen.“
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