„Die Grundrente ist ein geeignetes Instrument, um die Renten derjenigen anzuheben, die jahrzehntelang zu niedrigen Löhnen gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Der SoVD begrüßt deshalb ausdrücklich, dass das Streitobjekt zunächst vom Tisch ist. Davon werden Rentner*innen mit kleinen Bezügen ab 2021 profitieren. Klar ist jedoch, dass auch nach Verabschiedung der Grundrente noch dringend nachgebessert werden muss.
Ersatzlos zu streichen sind etwa die Einkommensprüfung und die Zugangsbedingung von 33 Grundrentenjahren für die Freibeträge in den Grundsicherungssystemen. Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung ebenso wie Zeiten von Arbeitslosigkeit, sollten als Grundrentenzeiten in die Berechnung einfließen.
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