1. Änderung des Zeitraums für die Antragstellung
Anders als in den letzten Monaten, als es ein Monatskontigent gab oder nur einen bestimmten Zeitraum in dem man einen Antrag stellen konnte, ist die Antragsstellung jetzt vollständig geöffnet und auf ein Jahreskontigent begrenzt. Dabei gilt: "Der angezeigte Zähler für das Jahreskontingent möglicher Anträge 2022 ist nur vorläufig und drückt aktuell nur die Mindestzahl von Anträgen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung aus. Es ist damit zu rechnen, dass der Zähler signifikant erhöht werden kann, nachdem der Landtag den Staatshaushalt für 2022 verabschiedet hat. Der Beschluss soll im Frühjahr erfolgen." Als die Plattform freigeschalten wurde standen insgesamt 14.500 Anträge zur Verfügung. Innerhalb des ersten Tages wurden mehr als 1.500 Anträge und innerhalb der ersten Woche mehr als 3.000 Anträge gestellt.
2. Änderungen der Förderkonditionen
Seit dem 01. Februar gelten neue Förderkonditionen. Dabei gilt ab jetzt folgendes: "Ab Februar 2022 beträgt die vorgegebene Mindestkapazität für den Batteriespeicher 5 kWh (bzw. 5 kWp Mindestleistung für die zugehörige PV-Anlage), für die dann ein Förderbetrag von 500 € gewährt wird. Für jede zusätzliche kWh Kapazität erhöht sich der Förderbetrag um 75 € (statt bisher 100 €)."
Weitere Informationen finden Sie wie immer auf der Homepage des Förderprogrammes.
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Die iKratos Solar- und Energietechnik GmbH ist in der Metropolregion Nürnberg ein bekanntes Gesicht der Photovoltaikbranche. Um in dieser schnelllebigen Branche zu bestehen benötigt eine Firma viel Durchhaltevermögen und Beständigkeit. iKratos arbeitet bayernweit, mit dem Schwerpunkt Metropolregion Nürnberg, im Bereich Solartechnik und Wärmepumpen und führt Beratungen für erneuerbare Energien durch. Als Endverbraucher kann man sich im firmeneigenen "Sonnencafe" mit vielfältiger Ausstellung beraten lassen. Informationen und Angebote unter www.ikratos.de
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