Einer von zwei redundanten Zwischenkühlern in einem Betriebskühlkreis ist nach einem Hinweis auf eine innere Leckage inspiziert worden. Von den 1148 Kühlerrohren des Wärmetauschers war eines defekt. Die innere Leckage im Kühler hatte keine Auswirkung auf die Funktion des Wärmetauschers. Für den Zeitraum der Inspektion und Sanierung wird ein zweiter, paralleler Kühler für die Kühlung genutzt. Der betroffene Betriebskühlkreis kühlt das Kaltwasserssystem für das Schaltanlagengebäude. Die Anzahl der noch betriebenen Kühlstellen ist während des derzeitigen Abbaus des Kraftwerks stark verringert.
Vorsorglich werden weitergehende Untersuchungen vorbereitet. Das geschädigte Rohr und ggf. weitere Rohre mit signifikanter Wanddickenschwächung werden verschlossen. Bei dem zweiten Wärmetauscher war 2018 eine vergleichbare Leckage festgestellt und nach Untersuchungen 11 Kühlerrohre verschlossen worden.
Der Vorgang wurde der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde gestern, 20.07.2020, fristgerecht als Meldepflichtiges Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) angezeigt. Das Ereignis liegt unterhalb der sieben Stufen der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen in Kraftwerken („INES 0“).
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