Noch mehr Möglichkeiten bereit zu stellen, ungeborene Kinder vor ihrer Geburt zu töten, stellt offensichtlich eine der größten Sorgen der baden-württembergischen Landesregierung dar – so groß, dass nun sogar erwogen wird, die Beteiligung von Ärzten an Tötungshandlungen in Universitätskliniken, die direkt dem Land unterstellt sind, verpflichtend zu machen. Dieses Vorhaben ist aus mehreren Gründen verwerflich. Ärzte auch nur ansatzweise zu nötigen, an Abtreibungshandlungen in irgendeiner Form mitzuwirken, widerspricht zutiefst dem hippokratischen Eid. Ärztliches Handeln ist immer darauf ausgerichtet, Krankheiten zu heilen, Leben zu schützen und zu bewahren – aber niemals darauf, Tötungshandlungen durchzuführen. Insbesondere dann nicht, wenn der zu tötende Mensch ein wehrloses Kind ist. Mit gutem Grund sinkt die Zahl der Ärzte, die dies tun wollen, kontinuierlich: jeder, der ein ungeborenes Baby im Mutterleib schon einmal per Ultraschall hat beobachten können, der gesehen hat, wie es strampelt und am Daumen lutscht, hat ein Problem damit, es einfach abzusaugen, zu zerstückeln oder tot zu spritzen. Darüber hinaus gilt, dass im Einzelfall mit solchen Nötigungen von Ärzten auch ein Straftatbestand vorliegen kann, wenn Ärzte bspw. zu unethischen oder Tötungshandlungen genötigt werden. Nach wie vor und aus gutem Grund handelt es sich bei Abtreibungen um Straftaten, die lediglich unter bestimmten Bedingungen ausnahmsweise straffrei gestellt sind. Es ist nahezu grotesk, dass eine Landesregierung nun prüft, inwieweit Ärzte zu solchen Handlungen verpflichtet werden sollen und verstößt darüber hinaus gegen die europäische Menschenrechtskonvention, die in Artikel 9 ausdrücklich die Gewissensfreiheit gewährleistet.
Das Vorgehen der baden-württembergischen Staatssekretärin im Landessozialministerium, Barbara Mielich (Die Grünen), die dieses Vorhaben der Landesregierung in einem Interview mit der taz dargelegt hat, reiht sich ein in eine lange Kette von gleichgelagerten Versuchen, Ärzte zum Teil auch gegen deren Willen mit den Mitteln des Arbeitsrechts gefügig zu machen und entspricht ganz der Linie der grünen Partei, die zwar den Klima- und Umweltschutz als ihr ureigenstes Thema begreift, den Schutz des ungeborenen Lebens jedoch für einen Anachronismus hält, den es zu beseitigen gilt.
Diese Haltung wirft es ein Schlaglicht auf die Ignoranz, mit der Frauen in Not seitens der Grünen und nun offensichtlich auch der baden-württembergischen Landesregierung insgesamt begegnet wird: eine Abtreibung ist für die allerwenigsten Frauen die Lösung ihres Problems, sondern nur der Beginn einer neuen Phase des Leidens. Echte Hilfe und finanzielle Unterstützung von jungen Müttern und Familien, die ihnen Mut machen und eine Perspektive für ein Leben mit Kind ermöglichen, wären die wirkliche Aufgabe einer Landesregierung. „Es ist bedauerlich, dass eine Landesregierung die Hilfe und Unterstützung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt Organisationen wie der ALfA überlässt, die umfassend für Frauen in Not da sind, und stattdessen erwägt, Ärzte notfalls unter Zwang dazu zu verleiten, gegen ihr Berufsethos zu handeln und anstatt Menschen zum Leben zu verhelfen sie gezielt tötet,“ so Kaminski.
Die ALfA fordert die Landesregierung daher eindringlich auf, jegliche Pläne zur Verpflichtung von Ärzten, an Abtreibungshandlungen mitzuwirken, umgehend auf Eis zu legen und stattdessen Konzepte vorzustellen, wie Frauen in Not wirksam geholfen werden kann.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
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