Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden.
Da nach wie vor persönliche Vorsprachen so gering wie möglich gehalten werden sollen, bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) daher befristet bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen. Das Verfahren steht für Kunden der Arbeitsagenturen zur Verfügung. Für Kunden der Jobcenter ist die Nutzung derzeit nicht möglich.
Alle Kundinnen und Kunden, die das Verfahren nutzen können, bekommen ein Schreiben mit einem QR-Code.
Wichtig! Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekommen bis Ende Juli ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.
Schutz der persönlichen Daten garantiert
Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter der BA: „Das neue Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzuholen. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten.“
Bundesweite Einführung bis Ende Juli
Das Selfie-Ident-Verfahren wird bereits seit dem 17. Juni 2020 eingesetzt – zunächst in den Pilot-Arbeitsagenturen Leipzig und München. Von 30.000 angeschriebenen Kunden haben dort schon in der ersten Woche über 5.000 die Möglichkeit der Online-Identifizierung genutzt.
Im Laufe des Juli 2020 soll das Verfahren in vier weiteren Schritten in allen Arbeitsagenturen bundesweit zur Verfügung stehen:
Ab dem 15. Juli 2020 werden die Schreiben an Kunden in Nordrhein-Westfalen und Sachsen (außer Leipzig) versandt.
Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Sollten sich betroffene Kunden dagegen entscheiden, erhalten sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich auf herkömmlichem Weg persönlich in ihrer Agentur für Arbeit zu identifizieren.
Angelika Hugel, Chefin der Chemnitzer Arbeitsagentur bewirbt das Verfahren: „Die Nutzung des Selfie-Ident-Verfahren ist für Kundinnen und Kunden rund um die Uhr möglich. Sie sind nicht an einen festen Termin gebunden und sparen sich den Weg zur Arbeitsagentur. Es geht schnell, einfach und erfüllt alle Sicherheitsrichtlinien.“
Prozess der Online-Identifizierung
Für die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holografischem Merkmal.
Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren.
Agentur für Arbeit Chemnitz
Heinrich Lorenz Str. 20
09120 Chemnitz
Telefax: +49 (371) 5672111
http://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rds/chemnitz/Agentur/index.htm
Pressesprecherin
Telefon: +49 (371) 567-1506
Fax: +49 (371) 567-2009
E-Mail: Chemnitz.PresseMarketing@arbeitsagentur.de