Das Parken am Fahrbahnrand neben einem ausreichend befestigten Parkstreifen oder einer Parkbucht ist grundsätzlich nicht erlaubt. Wird der Parkstreifen – etwa durch die Anpflanzung von Straßenbäumen – unterbrochen, darf laut ARAG Experten nach einem Beschluss des Kammergerichts Berlin in diesem Bereich am rechten Fahrbahnrand geparkt werden, sofern nicht hierdurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert werden und die Unterbrechung des Parkstreifens länger als das abgestellte Fahrzeug ist. Parke der Betroffene – wenn auch nur teilweise – neben dem Parkstreifen, komme es schon nicht mehr darauf an, ob er andere Verkehrsteilnehmer behindert hat (Az.: 3 Ws (B) 345/19).
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