Höherer Umweltbonus gilt rückwirkend

Die höhere Kaufprämie für Elektrofahrzeuge tritt morgen in Kraft. Die neuen Fördersätze gelten rückwirkend für Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni zugelassen wurden. Bereits heute wurde die überarbeitete Richtlinie zum Umweltbonus im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dazu sagte Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK): „Mit der Erhöhung des Umweltbonus ist ein klares Signal verbunden: Trotz der Krise lohnt es sich jetzt mehr denn je, auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben zu setzen. Wir erwarten einen deutlichen Schub für die Nachfrage nach Elektroautos im zweiten Halbjahr.“

Die Bundesregierung verdoppelt im Rahmen ihres Konjunkturpakets den Bundesanteil am Umweltbonus für E-Autos. Der Herstelleranteil bleibt gleich. Die Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus gilt bis Ende 2021. Bei einem Nettolistenpreis von weniger als 40.000 Euro erhalten batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) nun insgesamt 9.000 Euro und Plug-In-Hybride (PHEV) 6.750 Euro Bonus. Bei einem Nettolistenpreis von mehr als 40.000 und bis zu 65.000 Euro erhalten BEV oder FCEV 7.500 Euro und PHEV 5.625 Euro Prämie. Die neuen Fördersätze können rückwirkend beantragt werden für Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden. Auch für junge gebrauchte Fahrzeuge mit Zweitzulassung nach diesem Termin gilt die erhöhte Förderung.

Der VDIK hatte eine befristete Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus bereits im April empfohlen. Die internationalen Hersteller leisten mit ihrem breiten Angebot von aktuell über 70 Elektromodellen einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Elektromobilität in Deutschland. Batterieelektrische Autos sowie Plug-In-Hybride sind für deutsche Kunden heute auch dank des Angebots der internationalen Hersteller in großer Vielfalt verfügbar.

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