Direkte Auswirkungen könne ein Entwurf des Bundesamtes für soziale Sicherung (BAS) zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Finanzausgleich der Krankenkassen haben. Eine Umsetzung hätte zur Folge, dass dem hervorragend aufgestellten Gesundheitssystem in Baden-Württemberg künftig im Vergleich zu heute jährlich ein hoher dreistelliger Millionenbetrag fehlen würde. „Im Sinne unserer Versicherten ist das völlig unverständlich und entschieden abzulehnen. Die sehr hohe Qualität der Versorgung darf nicht beschnitten werden“, sagte Monika Lersmacher, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates am Rande der Sitzung. Die Mittel der Krankenkassen aus Regionen mit effizienter und qualitativ sehr guter Versorgung in weniger effiziente umzuleiten, bedeute für die Versicherten Nachteile insbesondere im ländlichen Raum.
Das Gesundheitssystem im Land sei bestens aufgestellt und die Versorgung sehr gut strukturiert. „Es ist eine aberwitzige Verschwendung von Beitragsgeldern der versicherten Mitglieder und ihrer Arbeitgeber im Land, wenn jetzt Mittel in dreistelliger Millionenhöhe hier nicht mehr zur Verfügung stehen“, so Lersmacher weiter.
Für Peer-Michael Dick, alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates, hat dieses Vorhaben im Zusammenwirken mit den Folgen der Pandemie Auswirkungen auf die Lohnnebenkosten: „Corona und die jüngere Gesetzgebung sehen wir mit großer Sorge. Sie gefährden die gewollte Deckelung der Sozialabgaben bei 40 Prozent.“
Dass die AOK Baden-Württemberg trotz dieser Unwägbarkeiten einen Zuwachs an Versicherten und ein Plus in der Jahresrechnung habe, „bestätigt unseren an Stabilität und Qualität orientierten Kurs“, so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Die Südwest-Kasse steht auch künftig verlässlich für hohe Versorgungsqualität und werde sich dem Wettbewerb um gute Versorgung auch unter erschwerten Bedingungen weiterhin stellen.“
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