"Mit dem eImpfpass machen wir einen wichtigen Schritt in Sachen Digitalisierung im Gesundheitswesen", sagt Rainer Striebel, Vorstand der AOK PLUS. Aktuell sind Immunisierungen nach dem Infektionsschutzgesetz in einem Ausweis aus Papier festzuhalten. "Ein verlorener Impfpass ist mit vielen Unannehmlichkeiten verbunden. Zum einen können durch einen abgelaufenen Impfschutz und nicht abgeschlossene Impfreihen bereits zurückgedrängte Erkrankungen wiederkehren. Zum anderen wird ein behandelnder Arzt in der Regel alle Impfungen wiederholen, solle der Impfstatus des Patienten unbekannt sein. Der eImpfpass prüft jeweils anhand der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission oder der Sächsischen Impfkommission, ob der Schutz vollständig ist und weist auf Impflücken sowie fällige Auffrischungen hin."
Bereits jetzt großes Interesse bei Versicherten
Alle Versicherten der sächsisch-thüringischen Gesundheitskasse haben ab sofort über die Online-Geschäftsstelle unter https://plus.meine.aok.de/ Zugriff auf ihren eImpfpass. Die AOK PLUS steuert vorhandene Angaben zu Impfungen aus den vergangenen sechs Jahren bei. Zusätzlich können Versicherte weiter zurückliegende Impfungen aus ihrem Impfausweis übertragen und vom teilnehmenden Arzt anschließend elektronisch bestätigen lassen. Gespeichert werden die Daten auf einem Server im Sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen und können so nicht mehr verloren gehen.
Mehr als 15.000 Versicherte der AOK PLUS haben sich bereits beim eImpfpass angemeldet. "Das zeigt, wie groß das Interesse an nutzbringenden digitalen Angeboten ist", sagt Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, in Dresden. "Der eImpfpass macht es zudem den Ärzten wesentlich leichter die Impfhistorie ihrer Patienten nachzuvollziehen." Aktuell beteiligen sich in Sachsen 20 und in Thüringen neun Ärzte an dem Projekt eImpfpass. "Wir gehen davon aus, dass die Zahl kontinuierlich steigen wird", sagt Dr. med. Klaus Heckemann.
Die AOK PLUS plant außerdem, den eImpfpass in Zusammenarbeit mit Patienten und Ärzten weiterzuentwickeln. "Unser Ziel ist, dass er als gleichwertiger Impfausweis nach dem Infektionsschutzgesetz anerkennt wird, und dass im Notfall auch Notärzte und Krankenhäuser auf die Daten zugreifen können", sagt Rainer Striebel.
Lückenloser Impfschutz auch für Erwachsene
Zahlreiche Impfungen sind Kassenleistung und daher für Versicherte kostenfrei. Wichtig ist, dass Immunisierungen nicht nur für Kinder und Jugendliche empfohlen werden. Auch Erwachsene sollten ihren Impfschutz regelmäßig prüfen und z. B. Impfungen gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Keuchhusten und Masern auffrischen lassen. Mit dem Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 1. März 2020 wird der Nachweis des Impfschutzes für Kinder und Mitarbeitende in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas Pflicht.
Eine jährliche Grippeschutzimpfung wird vor allem für chronisch Kranke, Schwangere, Personen ab 60 Jahre und Menschen mit erhöhter Infektionsgefahr, zum Beispiel medizinisches Personal, empfohlen. Eine Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) empfiehlt sich für Menschen, die in einem Risikogebiet leben oder dort Urlaub machen, wo es infizierte Zecken gibt. Auch wer eine Reise ins Ausland plant, sollte frühzeitig vor Reiseantritt seinen Impfschutz ärztlich prüfen lassen. Vor allem für Fernreisen sind besondere Reiseschutzimpfungen sinnvoll, teilweise sogar vom Einreiseland vorgeschrieben.
Kontinuierlicher Ausbau digitaler Angebote
Mit der Einführung des eImpfpasses baut die AOK PLUS ihr digitales Angebot weiter aus. In der Online-Filiale können Versicherte neben dem eImpfpass u. a. die Möglichkeit nutzen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hochzuladen sowie Nachweise und Rechnungen für Anträge und Kostenerstattungen digital an die AOK PLUS zu übertragen. Kinderkrankengeld und Mutterschaftsgeld können ebenfalls bequem von zu Hause beantragt werden. Abrechnungsdaten werden durch die elektronische Patientenquittung transparent gemacht.
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