Entgegengesetzt ist die Entwicklung beim Schadendurchschnitt: Mit 970 Euro pro Blitzschaden lag er im Vorjahr so hoch wie noch nie seit 1998. Der Grund: Die Haushalte und Gebäude sind technisch immer besser ausgestattet. Bei einem Blitzeinschlag müssen häufig teure Heizungs- oder Jalousien-Steuerungen repariert oder ersetzt werden.
Hausrat- oder Gebäudeversicherung: Welche Police welche Schäden übernimmt
Nach einem Blitzeinschlag übernimmt die Wohngebäudeversicherung Schäden am Dach, Mauerwerk oder Überspannungsschäden an fest eingebauten elektrischen Installationen wie beispielsweise Heizungssteuerungen. Mit abgedeckt sind auch etwaige Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks. Blitzschäden an beweglichem Eigentum in der Wohnung oder im Haus trägt hingegen die Hausratversicherung. Dazu zählen etwa Computer, Fernseher oder andere technische Geräte.
Weitere Informationen finden Sie auf gdv.de.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV
Wilhelmstraße 43 / 43G
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2020-5000
Telefax: +49 (30) 2020-6000
http://www.gdv.de
Telefon: +49 (30) 2020-5901
Fax: +49 (30) 20206604
E-Mail: c.ponzel@gdv.de