Damit stellt sich die Frage, ob die Wirtschaftsprüfer ihre Pflichten erfüllt haben. Laut Presseberichten verteidigt sich EY damit, dass der nun aufgedeckte, mutmaßliche Betrug früher nicht hätte aufgedeckt werden können. „Das kann ich nicht nachvollziehen.“ sagt Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in München. Denn es gab seit 2008 immer wieder gravierende Vorwürfe in Zusammenhang mit der Bilanzierung durch Wirecard. Schon früh zweifelten beispielsweise Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) an den bilanzierten Zahlen der Wirecard AG. Diese wiederum trat den Vorwürfen zum Teil erstaunlich rabiat entgegen, verwies auf die Prüfungen von EY und konnte trotzdem nicht verhindern, dass immer wieder Kritik laut wurde. Im weiteren Verlauf erschienen im Jahr 2016 dann mehrere Artikel in der Financial Times, wonach die Rechnungslegung von Wirecard zum Teil auf Fälschungen und falschen Konten beruhe. Wirecard reagierte auch hierauf wieder jeweils mit öffentlichen Dementi, Stellungnahmen und Erklärungen, wonach die Richtigkeit der ausgewiesenen Zahlen nicht nur von Wirecard, sondern auch „unabhängig“ im Rahmen des Jahresabschlusses verifiziert würde.
Auch EY selbst ging in ihren Bestätigungsvermerken auf die Vorwürfe ein – segnete die bilanzierten Zahlen aber trotzdem uneingeschränkt ab. Dabei musste EY klar gewesen sein, dass viele von der jahrelangen, kritischen Berichterstattung verunsicherte Anleger gerade auf die Richtigkeit der Testate von EY vertrauten. „So, wie ich es sehe, hat EY erst viel zu spät geeignete Prüfungsnachweise eingeholt und davor zumindest billigend in Kauf genommen, dass die von ihr bestätigten Geschäftszahlen der Wirecard AG in den Jahresabschlüssen die tatsächliche Lage nicht zutreffend wiedergaben.“ meint Rechtsanwalt Braun (mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG nicht verwandt oder verschwägert).
CLLB Rechtsanwälte rät allen Aktionären und Anleihegläubigern, die gerade wegen der vermeintlich unabhängigen und sorgfältigen Abschlussprüfung durch EY in Wirecard investiert haben, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de
Telefon: +49 (89) 55299950
E-Mail: braun@cllb.de