Nicht jeder Schulabgänger wechselt nahtlos in eine Lehrstelle. Wer noch einen Ausbildungsplatz sucht, sollte sich bei der Agentur für Arbeit melden. Das kann später Vorteile bei der Rente haben, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.
Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung: Die Schulabgänger sind mindestens 17 Jahre alt und bei der Agentur für Arbeit für wenigstens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet.
Wer Fragen dazu hat: Infos gibt es auf www.rentenblicker.de, sowie am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10.
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