TOP 1: Bericht aus der Arbeit des Kreisausschusses

  • Vortrag Landrat / Erster Kreisbeigeordneter bzw.
  • Anlage zum Protokoll
  • Unterrichtung der Medien

Es gilt das gesprochene Wort. 

Landrat Manfred Görig berichtet

Amt für Schulische Bildung und Betreuung

Schulbetrieb in Coronazeiten

Die Auswirkungen der Coronapandemie auf den Schulbetrieb waren in den letzten Wochen, wie auch in anderen Bereichen der Verwaltung, ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt bei den täglichen Aufgaben des Amtes für Schulische Bildung und Betreuung. Insbesondere die Umstellung der täglichen Unterhaltsreinigung und die Umsetzung der vom Kultusministerium vorgegebenen Hygienepläne standen dabei im Vordergrund.

So wurden sowohl mit dem eigenen Reinigungspersonal, als auch mit den beauftragten Dienstleistern Vereinbarungen und Regelungen getroffen, wonach die Reinigung in den Schulen nicht mehr nur nach dem Unterricht, also nachmittags, stattfindet, sondern auch während des vormittäglichen Schulbetriebes entsprechendes Personal vor Ort ist, um besonders frequentierte Bereiche  Zwischenreinigungen zu unterziehen. Hierzu zählen die Toiletten, stark genutzte Flure, Handläufe an Treppen, Türklinken etc. Dies geschieht in der Regel nach Pausen und hat sich inzwischen in der Praxis sehr gut eingespielt. Ein nennenswerter Mehraufwand entsteht dadurch z. Zt. nicht, da die Schulräume aufgrund der eingeschränkten Unterrichtsmöglichkeiten nicht in dem sonst üblichen Umfang bzw. überhaupt nicht genutzt werden und dadurch bestimmte Bereiche (z. B. Fachräume, Aulen, Mediatheken, Mensen) nicht in dem sonst üblichen Rhythmus gereinigt werden müssen. Dadurch kann der zuvor beschriebene Mehraufwand in anderen Bereichen größtenteils kompensiert werden. Dem eingesetzten Reinigungspersonal muss  an dieser Stelle auch einmal ein großes Lob gezollt werden für das Engagement und die Flexibilität in dem verantwortungsvollen Umgang mit dieser gestiegenen Aufgabe. Die Beauftragung von zusätzlichen Reinigungsfirmen war deshalb nicht erforderlich.

Neben der täglichen Unterhaltsreinigung hat der Vogelsbergkreis aber weitere begleitende Maßnahmen getroffen, die dazu beitragen sollen, dass die vorgegebenen Hygienepläne in den Schulen auch umgesetzt und eingehalten werden können. Zu nennen sind hier die Ausstattung aller Schulen mit Desinfektionsmittelspendern im Eingangsbereich, die Installation zusätzlicher Papierhandtuchspender sowie Seifenspender, die Bereitstellung von Schutzscheiben und Spuckschutzfolien für Sekretariate u. Schulleitungen (Publikumsverkehr) sowie die Ausgabe von rd. 4000 Masken (Alltagsmasken für Mund- u. Nasenbedeckung) für Fahrschüler.

Die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen beziffern sich inzwischen auf rd. 80.000 Euro.

In Zusammenhang mit der Corona-Krise hat der Kreisausschuss in seiner letzten Sitzung am 26.05. folgende Entscheidung getroffen:

  • Erstattung von Elternentgelten für die entfallenen Betreuungsangebote an den Grundschulen

Analog dem Verfahren für viele Kindergärten und Tagespflege werden demnach die für die schulischen Betreuungsangebote erhobenen Elternentgelte für die Zeiten, in denen ein  Betreuungsangebot  nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stand, erstattet. 

Umsetzung des Digitalpaktes

Trotz der Coronakrise und der damit verbundenen erheblichen Arbeitsmehrbelastung konnte aber auch an der Umsetzung des Digitalpaktes weitergearbeitet werden. Entsprechend dem Fortgang bei der sukzessiven Erschließung der Schulen mit Glasfaseranbindungen sollen bei diesen Schulen auch zeitnah die WLAN-Strukturen entsprechend den künftigen Anforderungen des digitalen Unterrichts ergänzt bzw. neu geschaffen werden. Der Kreisausschuss wird in seiner nächsten Sitzung entsprechende Aufträge im Volumen von rd. 700.000 Euro vergeben. Es handelt sich hierbei um die erforderliche Hardware-Ausstattung sowie Installationsleistungen für 11 Schulen.

Dies entspricht auch dem 1. Maßnahmenpaket, das gleichzeitig bei der WI-Bank zur Finanzierung angemeldet wird. 

Sofortprogramm des Bundes zur Beschaffung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler

Die Mittel aus dem vom Bund aufgelegten Sofortprogramm sollen in Kürze über die Länder mittels einer Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt den Schulträgern bereitgestellt werden. Das Land wird sich mit zusätzlichen Mitteln von rd. 12,8 Mio. beteiligen, sodass insgesamt für Hessen 50 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Nach dem angewandten Verteilungsschlüssel wird der Vogelsbergkreis daraus  rd. 500.000 Euro erhalten. Theoretisch können mit diesen zusätzlichen Mitteln mind. 1000 mobile Endgeräte beschafft werden.

Weil es wegen der erhöhten Nachfrage evtl. zu Lieferengpässen kommen wird, hatte die Verwaltung im Vorgriff auf das Programm vorausschauend bereits 120 Endgeräte bei der ekom 21 geordert.

Ein Teil der Geräte wurde vorige Woche bereits ausgeliefert. Die Geräte werden z.Zt. von den Mitarbeitern des ASBB für den Einsatz im Homeschooling eingerichtet und können den Schulen zur Abdeckung des in Einzelfällen dringenden Bedarfes zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter

In den Monaten April und Mai 2020 wurden 271 Anträge auf Gewährung von Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt, womit sich Anzahl gegenüber den Vorjahresmonaten (April und Mai 2019: 137) verdoppelt hat.

Die Mehrarbeit entsteht zunächst in der Servicestelle der KVA, welche für die Beratung und Antragstellung im Bereich der KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter zuständig ist. Zur Unterstützung der dortigen Kolleginnen wurden Mitarbeiter/innen aus anderen Bereichen eingesetzt, welche bereits über Kenntnisse im Bereich der Arbeit der Servicestelle verfügten. Hiermit konnte die telefonische Erreichbarkeit sichergestellt werden. Ebenso konnten die Anträge zeitnah in die Leistungssachbearbeitung zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung weitergeleitet werden.

Im Bereich der Leistungssachbearbeitung konnte der erhöhte Arbeitsanfall ebenfalls durch Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen mit Vorkenntnissen bewältigt werden. Vor allem in der Fachstelle Selbständige war und ist ein deutlich erhöhter Arbeitsanfall zu verzeichnen.

Gleichzeitig mussten die Neuerungen des Gesetzgebers für den erleichterten Zugang zur Grundsicherung nach dem SGB II unverzüglich umgesetzt werden.

Rückwirkend betrachtet wurde die Aufgabe sehr gut bewältigt, die Anzahl der Beschwerden bewegte sich auf einem geringen Niveau.

Es wird davon ausgegangen, dass die Arbeitsbelastung auch in den kommenden Monaten weiterhin sehr hoch sein wird.

Bezüglich der Durchführung von Maßnahmen nach dem SGB II ist mitzuteilen, dass alle Maßnahmen, die zu Beginn der Corona-Pandemie bereits begonnen hatten, weiter durchgeführt werden konnten. Die durchführenden Träger wie auch die Teilnehmer*innen haben sich sehr schnell auf die neue Situation eingestellt. Die für online-Qualifizierung geeigneten Anteile der Maßnahmen wurden den Teilnehmer*innen entsprechend angeboten. Die tatsächliche Teilnahme hatte eine gute Quote. Nachdem die Möglichkeit der Maßnahmedurchführung als Präsenzveranstaltung wieder möglich war, wurden Maßnahmen praktisch als Schichtmaßnahme geteilt: entweder in Präsenz- und Online-Teilnehmer oder aber in vormittags- und nachmittags-Schicht.

„Hilfetelefon der Fachstelle Prävention im Alter“

Aufgrund der Corona-Krise erfolgte am 24. März 2020 in der Fachstelle Prävention im Alter die Einrichtung eines Hilfetelefons für ältere alleinstehende Bürgerinnen und Bürger im Vogelsbergkreis.

Seit Aktivierung wurde das Hilfetelefon von insgesamt ca. 130 Personen in Anspruch genommen. Die Bürgerinnen und Bürger wenden sich mit sehr unterschiedlichen Fragestellungen an die Kolleg*innen. Am häufigsten erkundigen sich die Ratsuchenden nach Unterstützungsmöglichkeiten für den alltäglichen Einkauf, den richtigen Verhaltensweisen im Umgang mit den Hygienemaßnahmen und dem richtigen Umgang mit dem Kontaktverbot für Personen, die zur Risikogruppe gehören.

Amt für Finanzen und Kassenwesen

Jahresabschluss 2019 pünktlich aufgestellt

Der Kreisausschuss hat den Jahresabschluss 2019 trotz der pandemiebedingten Einschränkungen fristgemäß in seiner als Telefonkonferenz abgehaltenen April-Sitzung aufgestellt, die wichtigsten Eckdaten möchte ich Ihnen kurz vorstellen:

Die Ergebnisrechnung 2019 konnte nach Zuführung des erwirtschafteten Jahresüberschusses von 2,1 Millionen Euro zu den Ergebnisrücklagen ausgeglichen werden. Damit haben wir sozusagen eine Punktlandung erzielt, denn der Haushaltsplan hatte ein positives Jahresergebnis von 1,9 Mio. Euro erwarten lassen. Allerdings konnten unterjährig deutlich mehr als die aus dieser Darstellung zu vermutenden 200.000 € erwirtschaftet werden. Im Haushaltsplan nämlich nicht enthalten, war der im Juni letzten Jahres durch den Kreistag überplanmäßig auf den Weg gebrachte Zuschuss an das Kreiskrankenhaus zum Ausgleich der bis einschließlich 2017 entstandenen Betriebsverluste. Dies berücksichtigt, konnten im abgelaufenen Jahr insgesamt rund 3,5 Mio. Euro erwirtschaftet werden. Die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen auf geringere Abschreibungen der Geschäftsausstattung, Einsparungen bei Sach- und Dienstleistungen der Verwaltung, die niedriger als veranschlagt erhobene LWV-Umlage, Einsparungen beim Zinsaufwand, eine höhere Gewinnausschüttung des ZOV sowie niedrigere Transferaufwendungen für Grundsicherung nach SGB II und XII zurückzuführen.

Die Finanzrechnung, das ist sozusagen der Blick auf das Bankkonto am 31.12.2019, ergibt zunächst ein ganz anderes Bild: hier ist ein Zahlungsmittelüberschuss von sage und schreibe 10 Mio. Euro auszuweisen. Allerdings muss allein für die gemäß § 106 Abs. 1 HGO vorzuhaltende Liquiditätsreserve ein Betrag von 3,6 Millionen Euro nachgewiesen werden. Wegen höher als benötigt geflossener Erträge aus Schulumlage und Rettungsdienstgebühren sind zu Deckung künftiger Aufwendungen 2,8 Millionen Euro vorzuhalten. Auch die gegenüber der Planung zeitlich verzögerte Investitionstätigkeit trägt mit über 4 Millionen Euro zu dem hohen Zahlungsmittelbestand bei.

Der Saldo der Finanzrechnung spiegelt sich auch in der gegenüber dem Vorjahr um ca. 10 Millionen Euro höheren Bilanzsumme wieder. Davon tragen jedoch lediglich die 2,1 Millionen Euro Ergebnisüberschuss zu einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals bei.

Bereits im April wurden Sie schriftlich über die erteilte Haushaltsgenehmigung für das Haushaltsjahr 2020 des beschlossenen Doppelhaushalts informiert. Der Regierungspräsident würdigt darin die erreichten Konsolidierungserfolge, mahnt aber gleichzeitig an, die zu erwartenden Auswirkungen der Pandemie auf die öffentlichen Finanzen zu bedenken und rechtzeitig erforderliche Konsolidierungsverpflichtungen einzuleiten. Dem ist der Kreisausschuss direkt gefolgt, indem alle Budgetverantwortlichen gezielt auf ihre individuelle Verantwortung hingewiesen und um zusätzlichen Bericht gebeten wurden. Die Rückläufe zeigen, dass derzeit die Auswirkungen vielfach noch kaum zu beziffern sind. Aus entsprechenden Äußerungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird erkennbar, dass Ertragsausfälle dort wohl erst gegen Ende des Jahres verlässlicher eingeschätzt werden können. Auf die Finanzausstattung des Landkreises wirken sich diese dann aufgrund der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs um bis zu 2 Jahre verzögert aus. Diese Einschätzung teilt auch das Hessische Finanzministerium, das dennoch neben der regulären Steuerschätzung im November bereits eine zusätzliche Schätzung für August plant. Erst danach werden auch wir einschätzen können, ob Änderungen am bereits beschlossenen Haushaltsplan für 2021 vorzunehmen sind. Diese könnten gegebenenfalls zu einem frühen Nachtragshaushalt unmittelbar vor bzw. zu Beginn des Jahres 2021 führen.

Am 03.06. ist eine weitere aufsichtsbehördliche Genehmigung eingegangen, nämlich die Erlaubnis, der zusammen mit den Gemeinden Freiensteinau und Grebenhain gegründeten Gesellschaft „Medizinisches Versorgungszentrum Vogelsberg“ die vom Kreistag beschlossene selbstschuldnerische Bürgschaft zu gewähren. Die Bürgschaft darf lediglich zur Absicherung der beiden Betriebsstandorte eingesetzt werden, jede Ausweitung auf weitere Standorte bedarf einer erneuten Genehmigung. Damit sind sämtliche Voraussetzungen aus kommunalrechtlicher Sicht erfüllt und die zum 01.01.2021 vorgesehene Betriebsaufnahme kann nun vorbereitet werden. Die Verfügung der Aufsichtsbehörde wird dem Protokoll beigefügt.

Amt für Hochbau, Energie und Gebäudewirtschaft

Verwaltungsgebäude etc.:

Im ehem. Gebäude der Reinickendorfschule „Am Eichberg 5“ sind nach umfangreichen Umbau- und Sanierungsarbeiten im Innenbereich nun Verwaltungsräume entstanden. Diese werden im Erdgeschoss von der Fachstelle „rehapro“, im Obergeschoss vom Amt für Schulische Bildung und Betreuung genutzt.

Die Umbauarbeiten am Gebäude der Atemschutzübungsanlage (An der Au, Alsfeld) sind aufgenommen worden. Die Fertigstellung ist für Herbst geplant.

Schulen:

Die Sanierungsarbeiten an der Vogelsbergschule Schotten werden zum Schuljahreswechsel fertiggestellt, sodass für das Schuljahr 20/21 die sanierten Räume zur Verfügung stehen. Hier kam es pandemiebedingt im Frühjahr nochmal zu Verzögerungen, da auswärtige Auftragnehmer zunächst Probleme hatten, die Corona-Verordnungen umzusetzen. Im Nachgang werden noch die von der Baumaßnahme betroffenen Außenanlagen wiederhergestellt.

Am Neubau der Gesamtschule Schlitzerland gehen die Arbeiten zügig voran. Die massiven Wände des Erdgeschosses stehen bereits. Derzeit wird die erste Decke geschalt. Kürzlich wurden die Metallbauarbeiten (Fenster, Türen etc.) für ca. 1,2 Mio. € vergeben. Der Zeit- sowie der Kostenrahmen sind derzeit eingehalten.

Folgende Projekte des Programms KIP macht Schule (KIP2) sind derzeit in Bearbeitung:

Für den Neubau der Mehrzweckhalle an der Stadtschule Alsfeld ist der Bauantrag gestellt. Für den Abbruch des alten Aula-Gebäudes, welches dem Neubau weichen musste, wurde die Zeit genutzt, in welcher coronabedingt nur wenige Schüler*innen vor Ort waren. So konnte die Sicherheit der Kinder ohne größeren Aufwand sehr gut gewährleistet werden. Der Beginn der Arbeiten für den Neubau ist für den Spätsommer dieses Jahres vorgesehen, sofern die Baugenehmigung vorliegt.

An der Max-Eyth-Schule in Alsfeld soll die Fassade des Werkstattgebäudes energetisch saniert werden. Aufgrund der besonderen Nutzung ist hier eine enge Abstimmung mit den Nutzern notwendig.

Die Planungen der Erweiterung, Sanierung und des Umbaus der Oberwaldschule Grebenhain sind bereits weit vorangeschritten. Der Bauantrag wird voraussichtlich im August 2020 eingereicht werden. Mit den vorbereitenden Bauarbeiten soll dann in den Herbstferien begonnen werden, soweit die schulischen Belange dies aufgrund der derzeitig erhöhten Raumbedarfe dann erlauben.

Das Werkstattgebäude des Fachbereichs Metalltechnik der Vogelsbergschule in Lauterbach wird mit KIP-Mitteln umgebaut und energetisch saniert. Die Planungen hierzu sind derzeit im Entwurfsstadium und werden nun nach Beauftragung aller Fachplaner weitergeführt, sodass die Bauantragstellung im Herbst erfolgen wird.

Amt für Gefahrenabwehr

Verteilung von Schutzmaterial:

Die Versorgung mit Schutzmaterial stellte sich während der Coronakrise aufgrund der großen Nachfrage als schwierig dar. Das Land hat größere Mengen an Schutzmaterial wie z.B. Schutzmasken, Desinfektionsmittel und Schutzbrillen bestellt. Die Verteilung an die Bedarfsträger (z.B. Pflegeeinrichtung und Pflegedienste, Eingliederungshilfe, Rettungsdienst….) koordiniert das Sachgebiet Katastrophenschutz. Aktuell wurde eine Lieferung von Schutzmasken  für den Rettungsdienst und die Gesundheitsämter angekündigt.

Neues Feuerwehrfahrzeug für den G-ABC Dekontaminationszug:

Seit Januar 2020 wird der G-ABC Dekontaminationszug von der Feuerwehr Lautertal gestellt. Anfang Mai konnte nach Anfrage beim Innenministerium eines der vom Bund zu beschaffenden Löschgruppenfahrzeuge des Typs LF KatS an die Feuerwehr Lautertal übergeben werden.

Einweihung der Rettungswache Nieder-Ohmen:

Ebenfalls Anfang Mai wurde die im Bereichsplan festgelegte neue Rettungswache in Mücke Nieder-Ohmen der Johanniter Unfallhilfe eingeweiht und ist in Betrieb gegangen.

Verlängerung des Telemedizinprojektes:

Das Projekt Telemedizin wurde in Kooperation mit den Landkreisen Marburg-Biedenkopf und Gießen verlängert. Für die Dauer der Förderung durch das Land Hessen (Ende 2022), sind zwei Rettungswagen im VB-Kreis mit der Möglichkeit der Telemedizin ausgestattet (RTW Kirtorf, Betreiber DRK-Rettungsdienst Mittelhessen und RTW Nieder-Ohmen, Betreiber JUH Regionalverband Mittelhessen).

Die Telemedizin soll erreichen, dass Notärzte gezielter als bisher eingesetzt werden können und dass die Patienten dorthin gebracht werden, wo sie auch adäquat behandelt werden können.

Dazu nimmt der RTW telefonisch über die Leitstelle Kontakt mit dem diensthabenden Telemediziner auf und schickt diesem gleichzeitig web-basiert alle auf seinen Geräten aufgezeichneten Parameter zu, die der Telenotarzt online in Echtzeit analysieren und Beurteilen kann. Er entscheidet dann, wie dringend ein Patient wohin gebracht wird.

Die Telenotärzte setzen sich aus besonders erfahrenen Notärzten der Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und dem Vogelsbergkreis zusammen. Es gibt einen 24/7 Dienstplan und zusätzlich noch einen Hintergrunddienst (sollte es zu einem Paralleleinsatz kommen oder der Telenotarzt sich in einem Funkloch befinden).

Selbstverständlich wird weiterhin primär ein Notarzt alarmiert werden, wenn ein Patient lebensgefährlich erkrankt oder verletzt ist, das System Telemedizin erhöht also die Patientensicherheit.

Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens  Mischak berichtet:

Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum

Sachgebiet Landwirtschaft und Agrarförderung (90.1)

Agrarantrag 2020 ohne Publikumsverkehr war Generalprobe für 2021

In diesem Jahr haben nur noch 1.401 Betriebe einen Agrarantrag gestellt. Dies bedeutet einen Rückgang um weitere 22 Betriebe gegenüber dem Vorjahr und liegt in dem sich seit Jahren abzeichnenden Trend von weniger Betrieben mit mehr Flächenumfang.

Die durch die Corona-Pandemie verursachte Schließung der Verwaltung für den Publikumsverkehr erzeugte zwangsläufig neue Kommunikationswege bei der digitalen Abgabe des Agrarantrages und war letztlich eine „vorgezogene Generalprobe“ für die im nächsten Jahr anstehende Online-Antragstellung.

So wurden dieses Jahr 189 Anträge ausschließlich per E-Mail gestellt.

Der Rest war eine Kombination aus Postversand, Einwürfen in die Hausbriefkästen in Alsfeld und Lauterbach sowie Übersendungen per Fax.

Agrarumweltmaßnahmen – HALM-Auszahlung 2019

Mit der HALM-Auszahlung 2019 im April 2020 konnten im Vogelsbergkreis insgesamt 5.001.450 EUR an die teilnehmenden Betriebe ausgezahlt werden.

Allein im ökologischen Landbau wurden fast 3,1 Millionen EUR ausgezahlt.

Ökolandbau Modellregion Vogelsberg

Eine Vielzahl der angedachten Einzelmaßnahmen konnten wegen der vielfältigen Beschränkungen durch die Pandemie nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt bzw. aufgrund der nicht möglichen Treffen nicht weiter vorangebracht werden. Eine erste Veranstaltung findet am 18.06.2020 um 16:30 Uhr ab Bahnhof Alsfeld mit der 2. ökologischen Radtour statt. Ziel ist der Demeter-Betrieb Haberlach in Kirtorf-Heimertshausen.

Sachgebiet Landschaftspflege

Im Sachgebiet konnten bei der HALM-Auszahlung 2019 mit den Programmvarianten Grünlandextensivierung (D 1), Naturschutzfachliche Sonderleistungen (H 1), Blühflächen, Arten- und Biotopschutz sowie Sichere Schaf- und Ziegenbeweidung insgesamt rund 1.702.000 EUR bewilligt werden.

Umsetzung der neuen Agrarumweltprogramme

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt war die Umsetzung bzw. Bearbeitung der Zuwendungen in den neuen Agrarumweltprogrammen. In der Variante „Tierschonende Mahd“ mit dem Einsatz eines insektenschonenden Doppelmessermähwerkes wurden ca. 410 ha Fläche verpflichtet (Förderung 110,00 EUR/ha insgesamt 45.100 EUR).

Bei der Weidetierprämie (nur für Schafe und Ziegen) wurden 43 Anträge mit 4.278 Tieren gestellt, was je nach der noch festzulegenden Förderhöhe, welche abhängig ist von den verfügbaren Haushaltsmitteln des Landes, einer Gesamtsumme von 64.170 (bei 15 EUR) oder 106.950 EUR (bei 25 EUR) entspricht.

Bei dem Wolfsschutzprogramm (Programm für eine bessere Absicherung der Schafs- und Ziegenbeweidung gegen Gefährdung durch große Beutegreifer) liegen mit 48 Anträgen Verpflichtungen über 1.196 ha vor, was einer möglichen Fördersumme von 47.848,80 EUR entspricht. Die Förderhöhe liegt hier bei 40 €/ha beweidetes Grünland. Ziel der Förderung ist es, den Mehraufwand für den Herdenschutz zu fördern, der zusätzlich zu den Mindestanforderungen an den Schutz gegen Übergriffe durch große Beutegreifer geleistet wird.

Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur (90.4)

Regionale Vermarktungsinitiativen

Zentrales Projekt innerhalb dieses Themenfeldes ist weiterhin der Aufbau der Regionalmarke Vogelsberg ORIGINAL. Viele der für 2020 vorgesehenen Teilmaßnahmen konnten trotz der Corona-Situation realisiert oder weiterentwickelt werden.

Es sind dies:

  • Der Aufbau der Website vogelsberg-original.de
  • Die Auszeichnung von Verkaufsstellen für Vogelsberg ORIGINAL Produkte
  • Die Durchführung des zweiten Produktwettbewerbs (Einsendeschluss ist der 15.06.2020)

Allerdings war die Durchführung von Arbeitsgruppen zum Netzwerkaufbau und der Entwicklung von Vertriebs- und Organisationsstrukturen aus bekannten Gründen nicht möglich. Die Verlängerung der Laufzeit des Förderprojektes über den 31.12.2020 wurde beim Fördergeber (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Bonn) beantragt.

Die Kooperation mit der Nachhaltigkeitsinitiative „Nähe ist gut“ wird ebenfalls fortgesetzt. Zwar musste das für Juni 2020 vorgesehene Bergmähwiesenfest Corona bedingt abgesagt werden. Es konnte jedoch neben dem „Blütenhonig aus dem Vogelsberg“ mit der „Bergmähwiesenseife“ ein weiteres Produkt entwickelt werden um das Thema der Bewahrung und Entwicklung der Vogelsberger Bergmähwiesen in eine breitere Öffentlichkeit zu tragen ( vgl. https://bergmaehwiesen.de/naehe-ist-gut.html ). Der Verkaufsstart der Bergmähwiesenseife in REWE-Filialen ist für den Sommer 2020 geplant.

Projekt: Unternehmensberatung in Coronazeiten

Neben den laufenden Beratungsangeboten zu Gründung, Förderung, Finanzierung und Ansiedlung von Unternehmen, die auch im Berichtszeitraum weiterhin stabil nachgefragt wurden, wurden zunehmend Unternehmen zur „Soforthilfe“ beraten. In der Programmlinie „Mikroliquidität“ ist das Sachgebiet Partner der WI Bank. In dieser Funktion werden die Kreditanträge vom Sachgebiet geprüft und der WI Bank als annehmbar oder nicht annehmbar empfohlen.

Projekt: Nachwuchssicherung durch Tage der Ausbildung

Corona bedingt wurden die an Mai geplanten Tage der Ausbildung auf zwei Termine bei gleicher Gebietsabdeckung verdichtet. Die ersten Tage der Ausbildung sind jetzt für den 25.09.2020 für Homberg/Ohm, Alsfeld und Mücke und den 27.11.2020 jeweils im Zeitfenster von 15:00 bis 18:00 Uhr für Grebenhain, Lauterbach, Schlitz und Schotten geplant. Die Projekthomepage www.tagederausbildung.de, die im Besonderen der Annahme und Verwaltung der Angebote von Unternehmen und der Anmeldungen von Jugendlichen und Eltern dient, ist freigeschaltet. Ab Juni wird die Unternehmensakquise im Vordergrund stehen. In Kooperation mit einer Werbeagentur wurde im Berichtszeitraum eine breitgefächerte Werbekampagne in den Zielgruppen Jugendliche ab ca. 14 Jahren und deren Eltern konzipiert. Das Projekt läuft bis zum Jahresende.

Projekt: Regionalbudget

Im Berichtszeitraum wurde in der Programmlinie „Regionalbudget“ das Ranking durch den Beirat der Region Vogelsberg pandemiebedingt im Umlaufverfahren durchgeführt. Mit über 20 Projekten konnte der Rahmen von 200.000 € für Kleinprojekte ausgeschöpft werden.

Jugendamt

Kreisjugendparlament

Die Corona-Pandemie hat unsere Arbeit mit dem Kreisjugendparlament stark eingeschränkt. Die Wahlvorbereitungen konnten nicht abgeschlossen werden, an vier Schulen innerhalb des Vogelsbergkreises stehen die Informationsveranstaltungen zur Kandidatengewinnung noch aus.

Am 18. Mai 2020 wurde der Schulbetrieb in eingeschränkter Form wiederaufgenommen. Im Moment wissen wir aber noch nicht viel über den Verlauf der nächsten Wochen, sind jedoch davon überzeugt, dass Schule und der damit verbundene Lehrstoff im Moment eine höhere Priorität aufweisen.

Aus diesem Grund haben wir geplant, nach den Sommerferien mit den letzten Infoveranstaltungen an den Schulen zu starten und die KJP-Wahl in der letzten Woche vor den Herbstferien (28. September bis 2. Oktober 2020) durchzuführen. Eine endgültige Entscheidung kann jedoch erst nach den Ferien getroffen werden.

Fachstelle Kindertageseinrichtungen

Seit Inkrafttreten der Ersten Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronoa-Virus am 16. März 2020 und permanenter Änderungsverordnungen ist die Kita-Fachaufsicht im Jugendamt nahezu pausenlos von Kita-Trägern, Leitungen und Eltern zu Rate gezogen worden. Insbesondere sorgten kurzfristig wechselnde oder auf sich wartende Vorgaben durch das Sozialministerium für Unmut und Verwirrungen in den Kitas. Zahlreiche Eltern, die das fehlende Betreuungsangebot zunehmend zur Verzweiflung trieb, suchten Rat und Unterstützung. Sehr viel Zeit und Energie nahmen, angesichts des immer größer werdenden Kreises der sogenannten systemrelevanten Berechtigten mit Betreuungsanspruch, Abklärungs- und Auslegungsfragen mit dem Sozialministerium in Anspruch.

Nachdem aktuell bei Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen weitgehende Lockerungen zu den Gruppengrößen möglich sind, ist die Kita-Aufsicht verstärkt in die Umsetzung bzw. Genehmigung von entsprechenden Raumkonzepten auch außerhalb der Kitas eingebunden. Die Mitarbeiterinnen der Fachstelle sind dabei trotz unumgänglicher Anforderungen insbesondere an Brandschutz, Hygiene und Vorbeugung von Unfällen um möglichst unbürokratische und kurze Entscheidungswege bemüht.

Investitionsprogramm für Kindertageseinrichtungen

Die ergänzende Richtlinie zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2018 – 2020 des Bundes schaffte durch erhöhte Förderpauschalen und erweiterte Fördertatbestände neue Anreize für Kita-Träger, in Neu- oder Umbaumaßnahmen für benötigte Betreuungsplätze zu investieren. Im Vogelsbergkreis wurden entsprechend 20 Anträge ohne Vorgabe einer Ausschlussfrist gestellt. Nachdem sich bereits im August vergangenen Jahres abzeichnete, dass die Fördermittel für Hessen nicht ausreichen würden, teilte Ende 2019 das Regierungspräsidium Kassel als zentrale Förderstelle des Landes mit, dass die eingereichten Anträge aus dem Vogelsbergkreis wie auch aus anderen Landkreisen nun nicht mehr berücksichtigt werden könnten.

Dies erzeugte auf der kommunalen Ebene massiven Protest, so dass das Land Hessen nunmehr ergänzend 92 Mill. € Fördermittel zur Verfügung gestellt hat, aus denen der Vogelsbergkreis 2,5 Mill. € abrufen kann. Da mit dieser Summe allerdings nur etwa zwei Drittel der beantragten Zuwendungshöhe gefördert werden können, wurden vier Investitionsvorhaben zurückgezogen.

Inzwischen haben Finanzminister Boddenberg und Sozialminister Klose in einem gemeinsamen Schreiben angekündigt, im kommenden Jahr weitere 50 Mill. € Fördermittel einzusetzen, von denen dem Vogelsbergkreis dann ca. 1 Mill. € zur Verfügung stehen sollen.

Gesundheitsamt

SARS-CoV-2:

Der Vogelsbergkreis ist 7 Wochen SARS-CoV-2 frei. Dies ist unter anderem dadurch gelungen, dass von Seiten des Gesundheitsamtes die vorliegenden Laborbefunde wissenschaftlich hinterfragt worden sind. So ist es immer wieder geschehen, dass nur das sogenannte E-Gen getestet worden ist. Dieses ist eine Screening-Untersuchung mit einem hohen Ansatz an falsch positiven Befunden. Erst die zweite Diagnostik auf ein weiteres Gen (z. B. orf–Gen oder etwas Anderes) kann eine weitestgehende Sicherheit herstellen.

Aufgrund dieser Maßnahmen des Gesundheitsamtes des Vogelsbergkreises konnten belastende Situationen bei Bürgern des Vogelsbergkreises reduziert oder auch Altenheimschließungen verhindert werden.

Mit Beschluss vom 02.06.2020 hat das RKI endlich die verpflichtende Testung auf das E-Gen und ein 2. Gen festgelegt.

Schuleingangs-Untersuchung:

Nachdem die Hochzeit der SARS-CoV-2 Infektionen vorbei war, konnten die Mitarbeiterinnen des Jugendärztlichen Dienstes wieder ihren originären Aufgaben nachgehen.

Seit mehreren Wochen erfolgt schon wieder die Schuleingangs-Untersuchung (SEU). Diese erfolgt natürlich in einem anderen Rahmen wie im letzten Jahr. Die zeitlichen Abstände wurden gespreizt, um einen Kontakt zwischen den Eltern der jeweiligen zu untersuchenden Kinder zu vermeiden. Trotzdem ist davon auszugehen, dass bis zum Anfang der Ferien dieses Schuljahres sämtliche Kinder ihre Schuleingangs-Untersuchung vollumfänglich erhalten haben werden. Die Durchführung der Schuleingangs-Untersuchung ist besonders unter dem Aspekt einer jahrgangsweiten Querschnitts-Untersuchung wichtig.

Dank an die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, als auch anderer Abteilungen:

Durch die kooperative, konzertierte Zusammenarbeit von Mitarbeitern diverser Abteilungen des Vogelsbergkreises (Kreisbauamt, Hauptamt, Gesundheitsamt), konnte es erreicht werden, dass die Maßnahmen, welche zur Minimierung der Neuinfektionen erforderlich waren, adäquat umgesetzt werden konnten.

Volkshochschule

Der Kursbetrieb der vhs war am 16. März vollständig eingestellt worden. Grundlage dafür war die hessische „Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie“. Alle laufenden Präsenzkurse wurden eingefroren, Kurse, die starten sollten, wurden entweder abgesagt oder auf später im Jahr verschoben. Verwaltung und Pädagogik arbeiteten aber in vollem Umfang weiter: Es gab extremen Informationsbedarf und viele organisatorische Nachfragen von Kursleitungen und Teilnehmenden, und im pädagogischen Bereich wurden neue, zusätzliche Online-Angebote entwickelt oder von Partnern übernommen, da Online-Angebote weiterhin rechtlich durchgeführt werden durften. Parallel dazu wurde in der vhs das Herbstsemester 2020 geplant, das am 31. August beginnen wird: Dabei wurden insbesondere Gruppengrößen reduziert und bestehende Kurse ggf. in größeren Räumen eingeplant, um den Mindestabstand im Kurs gewährleisten zu können. Auch das Online-Angebot wird weiter ausgebaut werden.

In der ersten Maiwoche konnte der Kursbetrieb mit Einzelunterricht – unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln – wieder aufgenommen werden, Einzelberatungen konnten ebenfalls unter Auflagen wieder durchgeführt werden. Ab dem 11. Mai wurde der langsam anlaufende Kursbetrieb auf Kleingruppenunterricht ausgeweitet, mit max. 5 teilnehmenden Personen. Dies betraf aber nur einen sehr geringen Teil der unterbrochenen Kurse. In der Woche ab dem 18. Mai war es wieder möglich, Unterricht in Gruppen mit bis zu 15 Teilnehmenden durchzuführen. In jedem einzelnen Fall musste aber abgeklärt werden, inwiefern eine Kurswiederaufnahme unter Einhaltung aller geltenden Regularien überhaupt realisierbar ist und ob nicht seitens der Kursleitung oder der Mehrzahl der Teilnehmenden wegen Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe eine Kursabsage unausweichlich blieb.

Um die Einnahmeausfälle der vhs bei den Deutschkursen und Honorarausfälle von den freiberuflichen Kursleitungen in diesem Bereich etwas abzufangen, wurden Mitte Mai beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zwei Anträge auf Zuschüsse nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) gestellt: einmal für die Integrationskurse und einmal für die Berufssprachkurse. Die Bewilligung der Anträge steht (Stand 5. Juni) noch aus.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Sabine Galle-Schäfer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de
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