- Strom- und Gaspreise sinken durch eine abgesenkte Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr nur geringfügig
- Abgelesene Zählerstände helfen bei der korrekten Abrechnung
- Weitere Maßnahmen bringen mehr Ersparnis
Ab 1. Juli sollen im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung die Mehrwertsteuersätze für ein halbes Jahr gesenkt werden. Damit würden auch die Strom- und Gaspreise sinken: Hier beträgt die Mehrwertsteuer dann nur noch 16 statt 19 Prozent.
Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch fällt diese Senkung kaum auf. „Bei einer Familie mit vier Personen und einem mäßigen Verbrauch von 2.000 bis 3.000 Kilowattstunden im Jahr werden zwischen acht und zwölf Euro weniger auf der Jahresabrechnung stehen“, so Antje Kahlheber, Referentin Energiekosten bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wird durch Stromboiler und Elektroheizungen oder bei Haushalten mit vielen Personen viel Strom verbraucht, bringt die geringere Steuer eine entsprechend höhere Einsparung. „Grob geschätzt kann man mit etwa acht Euro Ersparnis pro 1.000 Kilowattstunden rechnen, die im zweiten Halbjahr dieses Jahres anfallen“, so Kahlheber.
Doch um den Verbrauch richtig abgrenzen zu können, ist ein Zählerstand nötig. Wenn der Versorger keine Ablesung veranlasst, muss man selbst aktiv werden. Andernfalls schätzen die Versorger, welcher Verbrauch in dieser Zeit angefallen ist und eine solche Schätzung kann ungenau ausfallen. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale, eigene Strom- und auch Gaszähler am 1. Juli und zum 31. Dezember abzulesen und dem Versorger zu melden. Zu sehen sein wird die Einsparung aber erst auf der nächsten Jahresabrechnung.
Fazit der Energiekostenberatung: Mehr Ersparnis als durch die zu erwartende Mehrwertsteuersenkung kann man mit dem Abschluss eines günstigeren Stromvertrags und ein paar einfachen Sparmaßnahmen erzielen.
Die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale überprüft kostenlos Stromrechnungen. Dazu gibt es Hinweise zum Tarif und Verbrauch gratis dazu.
Für eine kostenlose Überprüfung können Verbraucher ihre Abrechnung unter dem Stichwort „Stromkostencheck“ und der Angabe einer Telefonnummer an die Verbraucherzentrale schicken, entweder per E-Mail an energiekosten@vz-rlp.de oder per Post an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Postfach 4107, 55031 Mainz.
Über die Energieberatung
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Mieter kompetent und unabhängig bei allen Fragen des Energiesparens – von der Heizungsanlage, über Fenster und Wärmedämmung bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Stromverbrauch. Ingenieure, Architekten und Physiker stehen in 70 Standorten im Land für kostenlose persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.
Außerdem bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale gegen eine geringe finanzielle Eigenbeteiligung Energie-Checks bei Ratsuchenden zu Hause an.
Wer Probleme hat, seine Energierechnungen zu bezahlen oder gar von einer Strom- oder Gassperre betroffen ist, kann sich an die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale wenden. Juristen beraten darüber hinaus zu allen rechtlichen Fragen rund um Versorgungsverträge.
Standorte, Sprechzeiten und weitere Informationen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale sind unter www.energieberatung-rlp.de zu finden.
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
Telefon: +49 (6131) 2848-0
Telefax: +49 (6131) 2848-66
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de
Pressestelle
Telefon: +49 (6131) 2848-84
E-Mail: dittmann@vz-rlp.de