Steuerhinterziehung mit Folgen

Eine beharrliche und über Jahre andauernde Steuerhinterziehung eines Arztes berechtigt die zuständige Behörde, dem Arzt die Approbation zu entziehen. Das nach Auskunft der ARAG Experten das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden. Im vorliegenden Fall arbeitete der Arzt für eine GmbH und rechnete seine Honorareinnahmen über die Konten der GmbH ab, anstatt diese als eigene Einnahmen zu versteuern (13 A 296/19).
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