Die IHK spricht sich für eine Prämie bis zum 31. Dezember 2020 aus, wenn Ausbildungsbetriebe Auszubildende, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebes die Ausbildung nicht fortsetzen können, zusätzlich übernehmen, oder auch für Unternehmen aus Branchen, deren Tätigkeit zum Erliegen gekommen ist. Durch Maßnahmen der Ausbildungsförderung sollen Auszubildende auch während der Corona-Pandemie weiterhin unterstützt werden. Hier gelte es durch alternative (zum Teil auch digitale) Wege, Maßnahmen der Ausbildungsförderung für junge Menschen, wie z. B. die Berufseinstiegsbegleitung, ausbildungsbegleitende Hilfen oder die Assistierte Ausbildung auch in Zeiten des pandemiebedingten Lockdowns weiterhin anzubieten; dasselbe gelte für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für Formate in der Sprachförderung.
„Die IHK ermuntert Schulabgänger, sich trotz Corona aktiv zu bewerben“, sagt Jürgen Hindenberg, Geschäftsführer Berufsbildung und Fachkräftesicherung der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Die Ausbildungsbetriebe rufen wir auf, ihre freien Ausbildungsplätze jetzt zu besetzen.“ Ebenso bietet die Passgenaue Besetzung bei der IHK direkte Unterstützung bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen an. Dieser Service steht auch Bewerbern zur Verfügung, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Der Ausbildungskonsens Bonn/Rhein-Sieg hat sich darauf geeinigt, dass in den Bereichen Hotel und Gaststätten, Veranstaltungen und anderen Branchen, die durch die Pandemie zum Erliegen gekommen sind, die Bewerber und Unternehmen zum 1. Februar 2021 einen zusätzlichen Starttermin erhalten. Die Berufskollegs werden dann eigene Fachklassen planen.
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