„Wir hatten in den letzten Monaten viele Gespräche mit Landesregierungen und mit Vertretern der Beamtenverbände – und dabei wurde uns gelegentlich von Beamten berichtet, die als freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung geblieben sind, aber lieber die Kombination aus PKV und Beihilfe nutzen würden.
Um diesen Beamten auch nachträglich noch Wahlfreiheit zu geben, in die PKV zu wechseln, haben wir uns für den Start einer Sonder-Öffnungsaktion entschieden. Davon profitieren insbesondere Beamtinnen und Beamte, bei denen Vorerkrankungen bestehen, die nach dem Äquivalenzprinzip der PKV üblicherweise hohe Risikozuschläge erfordern oder einen Versicherungsschutz sogar ganz ausschließen können.
In einem Zeitfenster vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 können die teilnahmeberechtigten Beamten zu erleichterten Bedingungen in eine beihilfekonforme PKV aufgenommen werden. Keiner wird aus Risikogründen abgelehnt. Es gibt keine Leistungsausschlüsse. Und sollten wegen bereits bestehender Vorerkrankungen erhöhte gesundheitliche Risiken vorliegen, werden erforderliche Zuschläge auf maximal 30 Prozent des Beitrags begrenzt.
Wir wollen damit ein Signal setzen, dass Beamte und beihilfekonforme PKV zusammengehören. Nicht ohne Grund ist das eine millionenfach bewährte Kombination.“
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