Infektionsketten und Corona-App

Im aktuellen Leitartikel des Bayerischen Ärzteblatts schreibt Dr. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), wie wichtig die Nachverfolgung der Infektionsketten bei Covid-19-Erkrankungen ist und wie die sogenannte Corona-App dabei helfen könne. „Eine Tracing-App ist eine gute Unterstützung für die notwendige Nachverfolgung von Infektionsketten, wenn sie technisch funktioniert und die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Erst dann kann die Tracing-App auch die gewünschte Wirkung zeigen“, erklärt Rechl.

Wobei auch schon eine geringere Teilnehmerzahl helfen würde, da die Nachverfolgung von Kontakten dadurch erleichtert werde. Wenn durch die App potenziell Infizierte schnell identifiziert und getestet werden können helfe das, die Kontaktbeschränkungen schneller zu lockern und auch in den Arztpraxen wieder für mehr „Normalität“ zu sorgen. Jetzt komme es noch auf das Tempo an. Je schneller die App eingesetzt werden könne, umso besser kann die gewünschte Kontaktnachverfolgung durchgeführt werden. „Die App ist sicher kein Allheilmittel, sie kann nur ein Baustein in der Pandemiebekämpfung sein“, meint Rechl. Wenn sich mit der App die Auswirkungen der Pandemie einbremsen lasse, dürfte auch die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung erreichbar sein. Die schnelle Durchdringung Deutschlands mit Mund-Nasen-Schutzmasken zeige, dass das möglich wäre.

Das zu langsame Tempo der Digitalisierung in der Medizin werde seit Jahren kritisch diskutiert, eine effiziente Anti-Corona-App wäre ein Zeichen für einen sinnvollen Einsatz der Digitalisierung zum Schutz von Leben und Gesundheit. „Um die notwendige Akzeptanz und Beteiligung in der Bevölkerung zu erreichen braucht es auch die Unterstützung von uns Ärztinnen und Ärzten. Nur wenn wir mithelfen und unseren Patientinnen und Patienten die Nutzung der Tracing-App empfehlen, kann die notwendige Mindestbeteiligung erreicht werden“, fordert Rechl.

Mehr zu „Infektionsketten und Corona-App“ lesen Sie im Leitartikel der Juniausgabe 2020 des Bayerischen Ärzteblatts unter www.bayerisches-aerzteblatt.de.

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