Gutachten von WSI und IMK

Einführung und Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns haben seit 2015 die Einkommenssituation von Millionen Menschen in Deutschland verbessert, von denen nicht wenige in „systemrelevanten“, aber niedrig bezahlten Berufen arbeiten. Gleichzeitig hat sich der starke Zuwachs der Erwerbstätigkeit über Jahre fortgesetzt (siehe auch die Grafiken 1 und 2 in derr pdf-Version dieser PM; Link unten). Der Mindestlohn hat dadurch die private Konsumnachfrage spürbar unterstützt, die in den vergangenen Jahren wesentlich zum Wirtschaftswachstum in Deutschland beigetragen hat. Solche positiven Impulse sind zur Bewältigung der aktuellen Corona-Krise besonders wichtig. Deshalb ist eine schrittweise Anhebung des Mindestlohns auf ein Niveau von 12 Euro ökonomisch und sozial weiterhin absolut vernünftig. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung in einer neuen Stellungnahme für die Mindestlohn-Kommission.*

„Politik und Ökonomen sind sich einig, dass die Nachfrage in Deutschland nach den Einschränkungen zur Corona-Bekämpfung dringend angekurbelt werden muss“, sagt Prof. Dr. Thorsten Schulten, Tarifexperte des WSI. „Dabei werden Unternehmen direkt oder indirekt mit vielen Milliarden Euro unterstützt. Eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns wäre ein weiterer wichtiger Baustein, ebenso wie die Stärkung der Tarifbindung in Deutschland. Ein deutlich höherer Mindestlohn kommt Beschäftigten zu Gute, die sehr wenig verdienen und zusätzliches Einkommen umgehend ausgeben werden. Forderungen nach einer zurückhaltenden Anpassung oder gar Nullrunde beim Mindestlohn mit Hinweis auf die Corona-Krise sind dagegen fehl am Platze.“

„Es ist in der aktuellen Situation besonders wichtig, die Erwartungen auf Einkommenssteigerungen der privaten Haushalte zu stabilisieren“, erklärt Prof. Dr. Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des IMK. „Eine Anhebung des Mindestlohns kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, da von ihm eine Signalwirkung für die gesamte Lohnentwicklung ausgeht.“

Ein Konzept für eine weitere schrittweise Anhebung des Mindestlohns ist nach Analyse der Wissenschaftler umso drängender, weil sich bislang die mit dem Mindestlohn verbundenen Hoffnungen auf eine nachhaltige Reduzierung des Niedriglohnsektors und die Etablierung existenzsichernder Löhne kaum erfüllt haben. Wenn mit dem Mindestlohn beispielsweise auch das Ziel erreicht werden soll, nach langjähriger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherungsschwelle zu erreichen, hätte er bereits im vergangenen Jahr bei mindestens 11,51 Euro liegen müssen, zeigen Berechnungen der Experten (Grafik 3 in der pdf-Version).

Gemessen am mittleren (Median-)Lohn von Vollzeitbeschäftigten lag der deutsche Mindestlohn nach den aktuellsten verfügbaren Daten mit 45,6 Prozent deutlich niedriger als im EU-Durchschnitt (50,7 Prozent). Und anders als in vielen anderen Ländern sank die Quote in den vergangenen Jahren (Grafik 4). Ein Mindestlohn bei 60 Prozent des Medians und damit oberhalb der Schwelle, bei der nach verbreiteter wissenschaftlicher Definition von „Armutslöhnen“ gesprochen wird, müsste in Deutschland aktuell 12,21 Euro betragen. In Großbritannien soll diese 60-Prozent-Schwelle nach fünf aufeinanderfolgenden kräftigen Erhöhungsschritten in diesem Jahr erreicht werden, berichten die Forscher von WSI und IMK. 60 Prozent des Medians sind auch die Zielmarke, die derzeit in der Europäischen Union im Hinblick auf eine mögliche europäische Mindestlohninitiative diskutiert werden.

Würde der deutsche Mindestlohn analog auf 12 Euro angehoben, könnten davon schätzungsweise rund 10 Millionen Beschäftigte profitieren und damit mehr als doppelt so viele wie bei der Einführung 2015. Nach Simulationsrechnungen mit dem IMK-Konjunkturmodell hätte die Anhebung positive gesamtwirtschaftliche Auswirkungen. So fiele langfristig der private Konsum preisbereinigt um 1,4 bis 2,2 Prozent höher aus als ohne Erhöhung. Die Wirtschaftsleistung läge um 0,5 bis 1,3 Prozent höher.

Empirische Erfahrungen mit vergleichbar hohen Mindestlohnzuwächsen sind bislang zwar beschränkt, aber in der Tendenz positiv, zeigen die Forscher. Neben der mehrjährigen Anhebung in Großbritannien und zuletzt kräftigen Erhöhungen in Spanien, die von den Unternehmen gut verkraftet worden seien, stammen empirische Beispiele vor allem aus den Vereinigten Staaten, wo lokale und regionale Mindestlöhne in letzter Zeit zum Teil weit über das landesweite Niveau erhöht wurden. Die vorliegenden Studien aus den USA hätten „gezeigt, dass eine Erhöhung des Mindestlohns auf 60 bis 66 Prozent des Medianlohns ohne negative Auswirkungen auf die Beschäftigung möglich ist“, schreiben die Wissenschaftler. „Allerdings sind in den meisten Fällen größere Mindestlohnerhöhungen nicht in einem, sondern in mehreren Schritten durchgeführt worden.“

Um den Unternehmen genügend Anpassungsmöglichkeiten an ein höheres Lohnniveau einzuräumen, wäre es nach der Analyse von WSI und IMK auch in Deutschland sinnvoll, die Erhöhung des Mindestlohns in einem mehrjährigen Stufenplan durchzuführen. Als Beispiel für solch ein Konzept nennen die Experten den im März 2020 abgeschlossenen Tarifvertrag in der Systemgastronomie, der vor allem die großen Fast-Food-Ketten wie McDonald‘s, Burger King usw. umfasst. Die unteren Tariflöhne in dieser traditionellen Niedriglohn-Branche, in die ein hoher Anteil der Beschäftigten eingruppiert ist, haben sich bislang sehr nahe am gesetzlichen Mindestlohn bewegt. Mit dem Tarifabschluss sei nun eine grundlegende Aufwertung gelungen, bei der in mehreren jährlichen Schritten die untersten Tariflöhne bis 2024 auf 11,80 bis 12,00 Euro pro Stunde angehoben werden (siehe auch Abbildung 11 in der Studie; Link unten).

*Alexander Herzog-Stein, Malte Lübker, Toralf Pusch, Thorsten Schulten, Andrew Watt, Rudolf Zwiener: Fünf Jahre Mindestlohn – Erfahrungen und Perspektiven. Gemeinsame Stellungnahme von IMK und WSI anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2020. WSI Policy Brief Nr. 42, Juni 2020. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_imk_pb_42_2020.pdf

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