Und das ist der Grund:
Auf verschreibungspflichtige Arzneimittel werden nach dem SGB V Herstellerrabatte und vor allem im patentfreien Markt zudem Rabatte in Rabattverträgen fällig. Unternehmen, die diese Rabatte an die Gesetzliche Krankenversicherung entrichten müssen, können diese Rabattzahlungen gegenüber den Finanzämtern steuerlich geltend machen. Sinkt nun aber die Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent, drohen den Unternehmen massive Mindereinnahmen durch eine entsprechend verringerte Steuererstattung. Dies wird dazu führen, dass in einigen Losen der Rabattverträge diese für die Unternehmen unwirtschaftlich werden. Sie müssten dann de facto sogar noch draufzahlen.
Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer: „Allein im Bereich der Generikaunternehmen, deren Präparate zu einem großen Teil rabattvertragsgeregelt sind, drohen bis zu 40 Millionen Euro zusätzliche Belastungen. Das trifft eine Branche, die im Jahr 2019 insgesamt gerade mal 2,1 Milliarden Euro erwirtschaftet und die in den letzten Monaten der Corona-Krise keine Kosten gescheut hat, um die Menschen – trotz massiv erhöhter Fracht- und Wirkstoffpreise – gut versorgen zu können.“
Bretthauer weiter: „Es ist nachvollziehbar, dass das Konjunkturpaket in größter Geschwindigkeit beschlossen und in Kraft treten soll. Nicht nachvollziehbar ist, dass nun die Unternehmen die Mehrkosten tragen sollen, für die der Fiskus eigentlich einstehen wollte. Wir setzen darauf, dass in der Umsetzung des Gesetzes jetzt alles versucht wird, Schaden von den Generika-Unternehmen abzuwenden.“
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