Um den feigen Anschlag auf das Vorstandmitglied von innogy doch noch aufzuklären, hat die innogy SE eine Belohnung von bis zu 100.000 Euro ausgesetzt für Hinweise, die zur Aufklärung des Säure-Anschlags auf Bernhard Günther, zur Ergreifung der Tatausführenden, zur Ermittlung möglicher Mittelsmänner und insbesondere zur Überführung der Auftraggeber des Anschlags führen.
Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt. Ausgeschlossen von der Belohnung sind Personen, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Haben mehrere Personen an der Aufklärung der Straftat entscheidend mitgewirkt, so wird die Belohnung nach dem Verhältnis der Mitwirkung gezahlt. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Sollten sich mehrere Personen mit Hinweisen melden, so wird unter Berücksichtigung des Eingangs und der Wertigkeit der Hinweise entschieden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB. An der Straftat beteiligte Personen sind von der Zuerkennung ausgeschlossen.
Wer sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der Straftat geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizei Düsseldorf, jeder anderen Polizeidienststelle oder der Anwaltskanzlei Simmons & Simmons zu melden.
innogy SE
Opernplatz 1
45128 Essen
Telefon: +49 (201) 12-02
Telefax: +49 (201) 12-20000
http://innogy.com
Anwaltskanzlei Simmons & Simmons
Telefon: +211 (470) 53-79
Fax: +211 (470) 53-53
E-Mail: sascha.kuhn@simmons-simmons.com
Pressesprecher
Telefon: +49 (201) 12-15262
E-Mail: alexander.stechert-mayerhoefer@innogy.com
Pressesprecherin
Telefon: +49 (201) 12-15140
E-Mail: vera.buecker@innogy.com