Arbeitsgruppe zu risikofreien Euro-Zinssätzen empfiehlt freiwilligen Ausgleich für von Umstellung auf €STR-Diskontierungsschema betroffene Altbestände an Swaptions

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● Arbeitsgruppe empfiehlt freiwilligen Ausgleich für Altbestände an Swaption-Kontrakten
● Marktteilnehmern wird geraten, die Gegenparteien von Swaptions zu kontaktieren und mit ihnen einen freiwilligen Ausgleich zu erörtern und zu beschließen
● Keine favorisierte Einzeloption, aber mehrere mögliche Modalitäten zur Umsetzung eines freiwilligen Ausgleichs herausgearbeitet

Die Arbeitsgruppe des privaten Sektors zu risikofreien Euro-Zinssätzen hat heute eine Empfehlung veröffentlicht, der zufolge Gegenparteien freiwillig einen Ausgleich für Altbestände an Swaptions leisten, die von der Umstellung des Diskontierungsschemas zentraler Gegenparteien vom Euro Overnight Index Average (EONIA) auf den Euro Short-Term Rate (€STR) betroffen sind. Die Umstellung ist circa für den 27. Juli 2020 vorgesehen.

Die Arbeitsgruppe erkennt an, dass unterschiedliche Modalitäten eines freiwilligen Ausgleichs denkbar sind. Daher hat sie beschlossen, keine bestimmte, bevorzugte Option zu empfehlen, womit sie den Rückmeldungen der Marktteilnehmer Rechnung trug. Auch zu dem Umfang an Swaption-Kontrakten, für die ein Ausgleich zu leisten wäre, ergaben die eingegangenen Antworten ein gemischtes Bild. Des Weiteren informiert die Arbeitsgruppe die Marktteilnehmer darüber, welche Optionen ihrer Einschätzung nach am besten darstellbar und zu bevorzugen wären. Damit möchte sie den Marktteilnehmern die Entscheidungsfindung erleichtern.

Die Arbeitsgruppe weist darauf hin, dass ihre Empfehlung ausschließlich auf den Rückmeldungen zu ihrer öffentlichen Konsultation vom März dieses Jahres beruht. Des Weiteren betont sie, dass eine Vereinbarung zwischen Gegenparteien über die Anpassung von Kontrakten oder über einen freiwilligen Ausgleich – unabhängig davon, ob dies basierend auf ihrer Empfehlung erfolge – auf rein freiwilliger Basis abgeschlossen würde.

Anmerkung
• Bei einer Zins-Swaption handelt es sich um einen Derivatekontrakt, bei dem der Käufer gegen Zahlung einer Prämie berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, mit dem Verkäufer zu oder bis zu einem zukünftigen Termin eine bestimmte Zinsswap-Vereinbarung abzuschließen.
• Die Arbeitsgruppe zu risikofreien Euro-Zinssätzen, deren Sekretariat von der Europäischen Zentralbank (EZB) gestellt wird, ist eine von Branchenvertretern geleitete Gruppe, die 2018 von der EZB, der belgischen Finanzaufsichtsbehörde (FSMA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Kommission gegründet wurde. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, alternative risikofreie Zinssätze sowie entsprechende Umstellungsmöglichkeiten herauszuarbeiten und zu empfehlen. Der Fokus der Arbeitsgruppe liegt gegenwärtig auf dem Übergang zum €STR und der Analyse von Ersatzlösungen für den Euro Interbank Offered Rate (EURIBOR).

 

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