Während bisher der Schutz des Lebens in allen seinen Phasen absolute Priorität gehabt habe, räume das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil nun der Freiheit des Einzelnen, seinem Leben ein Ende zu setzen, Priorität ein. Damit vollzieht sich nach Einschätzung der katholischen Träger ein Paradigmenwechsel von einer Kultur der Solidarität und Sorge um den Mitmenschen hin zu einer Kultur, die die Autonomie des Einzelnen zum bestimmenden Merkmal macht. Darüber hinaus befürchten sie, dass die Zulassung organisierter Form assistierter Selbsttötung alte und kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzt, ihrem Leben unter für sie und ihre Angehörigen schwierigen und belastenden Lebensumständen ein Ende zu setzen. „So wird der Schutz des Lebens gerade der besonders vulnerablen Menschen in unserer Gesellschaft aufs Spiel gesetzt“, warnen die katholischen Träger. Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung halte man für unvereinbar mit dem Auftrag, Menschen in Krisensituationen, im Alter, bei Krankheit oder Behinderung beizustehen und für sie da zu sein. Deshalb appellieren sie auch an alle Verantwortlichen der Gesundheitspolitik, die Suizidprävention zu fördern und die Hospiz- und Palliativversorgung weiter flächendeckend auszubauen. Das Bündnis von 13 katholischen Trägern vertritt insgesamt 634 Krankenhäuser und Sozialeinrichtungen, in denen jährlich mehr als 1,8 Millionen Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Klientinnen und Klienten ambulant und stationär von über 90.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versorgt werden.
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