Beschlossen wurde beim gestrigen Bundestag die Anpassung von § 50 DFB-Spielordnung, welche jetzt folgenden Wortlaut beinhaltet:
"Sonderregelung für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021
Bei den Ansetzungen des Spielleiters ist das übergeordnete Verbandsinteresse zur Durchführung und sportlichen Beendigung des Spielbetriebes stets vorrangig. Der Spielleiter einer Spielklasse kann hierzu auch Spiele in zeitlich kurzer Reihenfolge unter Abweichen vom Rahmenterminkalender und den sonst üblichen zeitlichen Mindestabständen von 72 Stunden zwischen zwei Spielen einer Mannschaft ansetzen. Die Entscheidungen des Spielleiters sind endgültig. Entgegenstehende Regelungen sind unbeachtlich."
Damit besteht die Gefahr, dass kurzfristig verlegte Spiele zwischen bereits eng terminierte Spieltage gelegt werden und faktisch keine Korrekturmöglichkeit mehr auf solche, im Einzelfall künftig getroffene Entscheidungen des Spielleiters besteht. Dieser kann nun extrem kurzfristig und endgültig Spielansetzungen vornehmen.
Deshalb hat sich der 1. FC Magdeburg sowohl zum Schutz der Gesundheit der eigenen als auch der gegnerischen Spieler entschieden, die Anträge auf Verlegung der Spielansetzungen zurückzunehmen. Eine Abhaltung von Partien innerhalb einer kurzen Zeitspanne ohne ausreichende Regeneration sieht der 1. FC Magdeburg als nicht verantwortbar an.
Es verbleibt bei den bereits geäußerten Bedenken bezüglich einer mangelnden Wettbewerbsvorbereitung. Der DFB hatte allen Teilnehmern der 3. Liga ein gleich langes Mannschaftstraining von ca. 14 Tagen vor dem Re-Start in Aussicht gestellt. Der 1. FC Magdeburg behält sich daher auch weiterhin eine Überprüfung der Wettbewerbsbedingungen des Re-Starts in Liga 3 vor.
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