Gründe für einen Verzicht auf die freiwillige Versicherung sind laut IAB häufig das Versäumen der dreimonatigen Frist, innerhalb derer der Versicherungsabschluss erfolgen muss, oder das Einsparen der Versicherungsbeiträge. Auch die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt vor Corona ließ viele Gründerinnen und Gründer das Risiko der Arbeitslosigkeit als nur gering einschätzen.
Selbständige können sich grundsätzlich immer dann freiwillig versichern, wenn sie vor ihrer Unternehmensgründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Innerhalb von drei Monaten nach Gründung muss der Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Der Monatsbeitrag 2020 beträgt 76,44 Euro. Im Kalenderjahr der Gründung und im Folgejahr bezahlen Selbständige jedoch nur die Hälfte, aktuell 38,22 Euro.
Informationen und Antrag auf Versicherung finden sich unter www.arbeitsagentur.de Stichwort Existenzgründung.
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