Urlaub 2020: AvD gibt Tipps für die Mietwagenbuchung

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Reisebeschränkungen werden gelockert

Viele Touristische Ziele sind mit dem Auto erreichbar
Autovermieter bieten Sonderangebote an

In der Corona-Krise beginnt eine vorsichtige Normalisierung des Alltags. Nach Wochen des Zuhausebleibens und des Home Office sehnen sich viele Menschen nun nach einer Ortsveränderung und nach der Möglichkeit, in Urlaub zu fahren. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt Tipps, wie sich eine solche Reise mit dem Mietwagen machen lässt.

Seit dem 6. Mai öffnen innerhalb Deutschlands Gastronomie- und Beherbergungsbetrieb wieder. Touristische Reisen ins Ausland sind zwar nur bedingt möglich: Bis zum 15. Juni gilt die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes und es bestehen nach wie vor Einreiseverbote sowie Quarantänevorgaben für viele Länder innerhalb und außerhalb Europas. Doch planen die EU-Staaten und die Schweiz anschließend die europäischen Binnengrenzen wieder vollständig zu öffnen, um Urlaubsreisen zu ermöglichen.

Fraglich ist indes, inwieweit klassische Urlaubsorte mit dem Flugzeug oder mit der Bahn erreichbar sind. Der Flugverkehr ist fast vollständig zum Erliegen gekommen, und auch grenzüberschreitende Bahnverbindungen können aktuell kaum genutzt werden. Hinzu kommt: Nicht wenige Menschen haben Zweifel, ob die Corona-Hygiene-Regeln bei derartigen Reisen einzuhalten sind. So sind in Flugzeugen die Abstandsregeln aufgehoben und die Aussicht während einer Busreise über viele Stunden einen Mund-Nase-Schutz tragen zu müssen, erscheint auch nicht verlockend. So drängt sich die Nutzung eines Autos für die Urlaubsreise geradezu auf. Denn neben den Vorteilen der individuellen Anreise, bietet das auch während des Aufenthalts am Urlaubsort die Möglichkeit individuell mobil und damit unabhängig von anderen Urlaubern zu sein.

Vermieter beugen Infektionsrisiken vor

Reisende, die in der jetzt beginnenden Reisezeit bereits offene Urlaubsregionen ansteuern wollen, können von aktuellen Sonderangeboten der Mietwagenfirmen profitieren. Angst vor einer Infektion durch den Mietwagen braucht dabei niemand zu haben. Alle großen Vermieter haben mit Änderungen ihrer Prozesse und Abläufe bereits auf diese Herausforderungen reagiert. Die Abholung der Wagen erfolgt oft auf Stellflächen im Freien, die Reinigung der Fahrzeuge wurde um Desinfektionsmassnahmen ergänzt, die Buchungen werden überwiegend online oder telefonisch abgewickelt.

Der AvD empfiehlt, auf den Seiten der Anbieter sich über die geltenden Sonderangebote zu informieren und telefonisch abzuklären, welche Stationen geöffnet sind. Wird über Internetportale gebucht, ist darauf zu achten, dass deren Angebot sich erkennbar an deutsche Kunden richtet. Dann ist deutsches Recht anwendbar, falls es zu rechtlichen Streitigkeiten kommt.

Achtung: Die Mietbedingungen erlauben zwar meistens die Nutzung des Wagens in vielen Ländern im europäischen Ausland. Dass man tatsächlich die Grenzen der Nachbarländer passieren kann, garantiert der Vermieter nicht. Dafür gelten die Einreisebestimmungen der jeweiligen Staaten. Der AvD rät, sich auf den Seiten des Bundesinnenminsteriums über die aktuell vorhandenen Einschränkungen bei Grenzübertritt zu informieren.

AvD empfiehlt, nach Bedarf auszuwählen

Bei der Auswahl des Wagens sollte sich der Interessierte vom Bedarf leiten lassen. Zubehör, wie etwa Navigationsgerät oder Kindersitze kosten häufig einen Aufpreis. Kilometerbegrenzungen sollte man nach Auffassung des AvD eher vermeiden: Wird mehr gefahren als festgelegt, wird es überproportional teuer. Auch bei auf den ersten Blick günstigen Angeboten sollte man auf den Versicherungsschutz achten. Über die Haftpflicht hinausgehende Versicherungsleistungen sind nicht automatisch im Grundpreis enthalten. Diebstahl- und Vollkaskoschutz sind vom Mieter in verschiedenen Varianten und Modulen anwählbar und erhöhen den Buchungspreis. Ohne solche Deckung sind Schäden, die kein anderer verursacht hat, selbst zu zahlen oder bei gestohlenem Fahrzeug der Wert vom Mieter auszugleichen.

Der AvD empfiehlt vor Vertragsschluss zu klären, ob Reifenschäden, Schäden an den Autoscheiben oder am Unterboden von den angebotenen Zusatzversicherungen gedeckt werden. Eine Absicherung gegen diese Schäden schließen viele Vermieter in ihren Bedingungen aus. Das gilt ebenso für einen Tripp abseits befestigter Wege, für den der Mieter in der Regel selbst haftet. Selbstbehalte können zwar die Mietkosten senken, werden aber im Schadenfall dem Fahrzeugmieter in Rechnung gestellt. Was bedeutet, dass je nach Vereinbarung Beträge zwischen 300,- bis 1.000,- Euro selbst zu tragen sind. Ein Vollkaskoschutz ohne Selbstbehalt erhöht die Mietzahlung hingegen unterproportional.

Abholung und Rückgabe immer während der Öffnungszeiten

Wer ein Auto mietet, sollte dieses tunlichst zum vereinbarten Zeitpunkt während der Öffnungszeiten übernehmen. Holt man den Wagen an Flughäfen und Bahnhöfen oder außerhalb regulärer Stationsöffnungszeiten ab, fallen meist zusätzliche Gebühren an. Zu den vom Mieter vorzuzeigenden Dokumenten gehören der sog. Voucher, der gültige Führerschein sowie eine Kreditkarte.

In jedem Fall sollte bei der Übernahme der Zustand des Autos innen und außen dokumentiert werden. Am besten das Mietobjekt rundum mit dem Smartphone fotografieren. Vorhandene Kratzer und Dellen zusätzlich zusammen mit Stationsmitarbeitern protokollieren und im Mietvertrag festhalten. Bei einer Anmietung im Ausland warnt der AvD davor, vor Ort Schriftstücke zu unterschreiben, die nicht in der eigenen Muttersprache verfasst sind. Es kann vorkommen, dass durch diesen Kniff ein neuer Vertrag nach dem Recht des Urlaubslandes abgeschlossen wird.

AvD Tipp: Mietwagen immer mit vollem Tank zurückgeben. Für das Nachtanken stellen die Autovermieter nicht selten drei Euro pro Liter oder mehr in Rechnung.

Sonderangebote für medizinisches Fachpersonal

Die Pandemie hat natürlich auch Einfluss auf die Vermieter. Als „systemrelevante Dienstleister“ stellen sie Fahrzeuge zur Nutzung bereit. Für in der Gesundheitskrise wichtige Branchen und Berufe – etwa medizinische Fachkräfte, Mitarbeiter von Notfalldiensten, Polizei oder Feuerwehr – haben einige Anbieter Sonderkonditionen angekündigt. Angehörige dieser Berufsgruppen können für ihre Arbeitswege Mietwagen nutzen, für die sie lediglich die Betriebskosten tragen müssen. Das Bundesverkehrsministerium unterstützt diese Programme mit einem Fördertopf. Nachfragen bei den Stationen vor Ort lohnt sich also.

AvD – Die Mobilitätsexperten seit über 120 Jahren

Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Mit seiner breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich einer eigenen Notrufzentrale im Haus, weltweitem Auto- und Reiseschutz, Fahrertrainings und attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied des Automobilweltverbandes FIA betreut seine rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich wie individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund ums Auto.

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