Kernthemen des TV Kurzarbeit sind ein Kündigungsverzicht für die Dauer der Pandemie und die Abmilderung wirtschaftlicher Nachteile durch das Kurzarbeitergeld.
Umfassender Kündigungsschutz
Ein zentrales Element des TV Kurzarbeit ist der Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen während der Ankündigungsfrist, der Kurzarbeit selbst und bis zwei Monate nach deren Beendigung. „Mit dem TV Kurzarbeit schaffen wir Sicherheit für das Zugpersonal“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky. „Es kann nicht sein, dass diejenigen, die unter erschwerten Bedingungen die Kohlen aus dem Feuer holen, im Gegenzug auch noch um ihre Arbeitsplätze fürchten müssen.“ Außerdem dürfe trotz der gegenwärtige Krise die dringend nötige Verkehrswende nicht aus den Augen geraten: „Für den konsequenten Ausbau der Schiene als dem Verkehrsmittel der Zukunft wird jeder Mitarbeiter gebraucht. Darum haben wir einen Kündigungsschutz vereinbart, von dem auch betriebsbedingte Änderungskündigungen erfasst sind.“
Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
Als weiteren wesentlichen Bestandteil des TV Kurzarbeit haben die Tarifvertragsparteien den Anspruch auf einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld in Höhe von 90 Prozent des Nettoentgelts vereinbart. Bemessungsgrundlage hierfür ist neben dem Monatstabellenentgelt auch ein Teil der Zulagen. „Dadurch werden die wirtschaftlichen Auswirkungen von Kurzarbeit für das Zugpersonal ganz erheblich reduziert“, so Weselsky. Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass mit dem TV Kurzarbeit ein gelungenes Werkzeug etabliert werden konnte, das in den Betrieben – sofern nötig – rasch umgesetzt werden kann, zumal der Tarifvertrag auch schon die notwendigen betrieblichen Regelungen beinhaltet.
Respekt, Anerkennung und konkreter Schutz
„Das Zugpersonal hält den Betrieb aufrecht“, so Weselsky. „Dafür verdienen die Beschäftigten höchsten Respekt und Anerkennung, aber auch ganz konkret weitgehenden Schutz vor finanziellen Nachteilen und sozialen Ängsten. Dies stellen wir und die beteiligten Unternehmen mit dem TV Kurzarbeit sicher.“
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