So sind Beschäftigte in Bildungseinrichtungen während der Pandemie geschützt

Schulen werden schrittweise geöffnet, die Notbetreuung in Kitas wird erweitert: In den kommenden Wochen kehren wieder mehr Kinder und Jugendliche in ihre Bildungseinrichtungen zurück. Für die dort Beschäftigten bedeutet das: Sie müssen eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus umsetzen und diese auch den Kindern vermitteln. Bei dieser komplexen Aufgabe möchte die gesetzliche Unfallversicherung die Beschäftigten in Bildungsreinrichtungen unterstützen. In mehreren Handlungshilfen hat sie deshalb Hinweise und Empfehlungen zusammengestellt. Diese konkretisieren die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

"Ich freue mich, dass wir mit den vorliegenden Empfehlungen den Bildungseinrichtungen konkrete Hilfen an die Hand geben können, wie sie den Betrieb unter den jetzigen Bedingungen gut organisieren und den Alltag für die Beschäftigten und die Kinder und Jugendlichen sicher und gesund gestalten können,“ sagt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy. „Klar ist aber auch, dass die Hinweise weder vollständig noch abschließend sein können, da sich fast täglich Änderungen ergeben. Länderspezifische Regelungen der zuständigen Ministerien und Gesundheitsbehörden ergänzen die Empfehlungen.“

Die wichtigsten Empfehlungen

In Bildungseinrichtungen sollten organisatorische, pädagogische und Hygienemaßnahmen Hand in Hand gehen. Grundlegende Empfehlungen sind:

  • Unterricht oder Kita-Alltag sollen so organisiert werden, dass der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern jederzeit eingehalten wird. Gruppengröße und -räume müssen entsprechend angepasst und Verkehrswege in den Räumen, auf den Fluren, in der Mensa und im Außengelände festgelegt werden. Hier können Bodenmarkierungen helfen.
  • Einmal eingeteilte Gruppen sollten beibehalten und nicht gemischt werden.
  • Um das Infektionsrisiko weiter zu senken, ist das regelmäßige Lüften der Klassen- und Gruppenräume wichtig.
  • Unterrichts- und Pausenzeiten in den Schulen können versetzt stattfinden. Das, verhindert, dass sich zu viele Personen auf dem Pausenhof aufhalten.
  • Für Schulen wie für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gilt: Personen, die laut Robert Koch-Institut zu den Risikogruppen gehören, sollen nicht in der Einrichtung arbeiten oder diese besuchen.
  • Besondere Aufmerksamkeit ist gerade dort wichtig, wo das Einhalten der Nies- und Hustenetikette noch schwerfällt. Deshalb sollten auch die Jüngsten mit den derzeit gültigen Hygieneregeln vertraut gemacht werden. Das richtige Händewaschen gemeinsam zu üben, kann helfen.

In den Hochschulen kann der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS in den Bereichen der Forschung und Verwaltung sowie in den Forschungseinrichtungen weitgehend umgesetzt werden. Dort, wo dies nicht ohne weiteres möglich ist, müssen Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, die an die hochschul- bzw. standortspezifischen Bedingungen angepasst werden müssen. Hilfen hierzu bietet eine Muster-Gefährdungsbeurteilung für den Schutz gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Hochschulen.

Informationsmaterialien

Handreichungen für Schulen
Bei der Umsetzung und Ableitung von konkreten Schutzmaßnahmen in Schulen sind die länderspezifischen Vorgaben zu berücksichtigen. Sie können beispielsweise hier nachgelesen werden.
Handreichungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Handreichungen für Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Materialen, die der Sicherheit und Gesundheit in Kita- und Schulalltag dienen, gibt es auch auf der Website von kommmitmensch , der Präventionskampagne von Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und DGUV.

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